Mitten in der nächsten großen Vertrauenskrise an den Finanzmärkten, mitten in der europaweiten Diskussion über neue Kapitalspritzen für Banken reformiert der Bundesverband deutscher Banken sein freiwilliges Einlagensicherungssystem. Gutes Timing sieht gewiss anders aus. Trotzdem müssen Privatanleger jetzt nicht in Panik um ihr Erspartes verfallen.
Der freiwillige Feuerwehrfonds der Privatbanken soll künftig ein geringeres Absicherungsniveau bieten als bisher. Denn das bislang in Aussicht gestellte Absicherungsniveau galt inzwischen als nicht mehr glaubwürdig. Aktuell sichert der Fonds die Kundeneinlagen seiner Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab – pro Kunde und Jahr.
Bei Deutschlands größter Direktbank ING-Diba wären auf diese Weise pro Kunde 1,35 Mrd. Euro abgesichert. Mal abgesehen davon, dass nicht jeder eine Milliarde auf dem Tagesgeldkonto liegen hat, käme im unwahrscheinlichen Fall des Falles bei mehr als sieben Millionen Kunden trotzdem eine gewaltige Belastung auf den Einlagensicherungsfonds zu. Bei der Deutschen Postbank sind übrigens derzeit etwa eine Milliarde Euro pro Kunde, bei der Commerzbank sogar satte 8,5 Milliarden Euro abgesichert.
In drei Schritten soll die Sicherungsgrenze abgesenkt werden – über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesenkt werden. Im ersten Schritt ab 2015 soll das Sicherungsniveau auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals, 2020 auf 15 Prozent und ab 2025 auf 8,75 Prozent reduziert werden – mindestens gibt es dann im Pleitefall noch 437.500 Euro pro Kunde. Das ist immer noch mehr als das Vierfache des heutigen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutzniveaus von 100.000 Euro. Mit diesem Schutzniveau wären nach Meinung des Bankenverbands weiter selbst höhere Einlagen, etwa bei Auszahlung einer Lebensversicherung, in aller Regel komplett geschützt.
Verbraucherschützer nennen den Schritt realistisch, fordern aber mehr Transparenz beim Feuerwehrfonds. Denn weiterhin wird ein Geheimnis darum gemacht, wie viel Geld im Topf liegt und regelmäßig hineinfließt. Allerdings sollen auch die Beiträge der Banken für den Feuerwehrfonds reformiert werden.
Seit Ende 2010 gilt in der EU einheitlich ein gesetzliches Mindestschutzniveau von 100.000 Euro. In Deutschland existieren darüber hinaus mehrere freiwillige Sicherungseinrichtungen wie die des Bankenverbands. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben eigene Systeme, die sogar den Schutz der Institute und dadurch indirekt eine Einlagensicherung von 100 Prozent offerieren. Einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus diesen Einrichtungen gibt es aber nicht. In letzter Instanz kommt noch immer der „Merkel-Schirm“ in Betracht, den die Bundesregierung kurz nach der Lehman-Pleite für alle Bankeinlagen ausgesprochen hatte. Er wurde aber nie gesetzlich geregelt, sondern ist eine politische Zusage. Klar ist seit der Pleite der Noa Bank aber, dass der Schirm nur greift, wenn Banken infolge einer Finanzmarktkrise in Not geraten – und nicht wegen gescheiterter Geschäftspolitik.
Für vorsichtige Zeitgenossen, die den freiwilligen Schutzschirmen nicht vertrauen, empfiehlt es sich daher, bei einer Bank jeweils nicht mehr als 100 000 Euro auf Guthabenkonten liegen zu haben. Denn dann greift der gesetzliche Schutz. Wichtig zu wissen: Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Inhaberschuldverschreibungen wie Zertifikate zählen in aller Regel nicht dazu, Ausnahmen gibt es bei genossenschaftlichen Banken.
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