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Einlagensicherung – Etappensieg für Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Seit 31.12. 2010 gelten in der Europäischen Union vereinheitlichte Regeln für die Einlagensicherung: Seither müssen Kreditinstitute ihren Kunden die Rückzahlung von Einlagen in Höhe von 100 000 Euro garantieren. Doch auf EU-Ebene wird schon an einer deutlich weitreichenderen Reform der Einlagensicherung gearbeitet – die gerade in Deutschland zum Teil auf erheblichen Widerstand gestoßen ist. Nun aber verbuchen die Sparkassen und Genossenschaftsbanken einen Etappensieg.

Sofern es in dem Gesetzgebungsverfahren nach dem EU-Wirtschaftsausschuss ECON geht, dürfen die deutschen Sparkassen, aber auch die Genossenschaftsbanken aufatmen: Ihr bisheriges System der Institutssicherung innerhalb ihrer jeweiligen Haftungsverbünde hat demnach gute Chancen, auch in Zukunft neben der reinen Einlagensicherung weiterhin möglich zu sein. Sparkassen, aber auch Genossenschaftsinstitute hatten nicht ohne Stolz darauf verwiesen, dass ihre institutseigenen Sicherungssysteme seit Jahrzehnten bisher stets Schlimmeres, sprich die Pleite einer Bank, verhindert hatten: Schwache Institute wurden rechtzeitig von stärkeren übernommen, so dass es erst gar nicht zu Kundenentschädigungsverfahren kommen musste.

Der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier dagegen hatte Drastischeres im Sinn: Seinem Willen nach sollten künftig europaweit pro Kunde und Bank einheitlich 100 000 Euro geschützt sein – nicht mehr und nicht weniger. Ausnahmen hätte es nicht gegeben; die derzeit laut EU 40 unterschiedlichen Einlagenschutzsysteme in den Mitgliedsstaaten wären weitestgehend harmonisiert worden. Die EU wollte auf diese Weise verhindern, dass es im Fall einer Bankenkrise zu einem Sicherungswettlauf zwischen einzelnen EU-Staaten, aber auch Institutsgruppen kommt.

Der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments dagegen hat offenbar die Argumente der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken gehört. Demnach hat die Institutssicherung auch in Zukunft eine gute Chance. Auch für die Bankkunden plant der Ausschuss weitergehende Verbesserung: Sollte es zu einem Entschädigungsfall kommen, sollen Kunden ab 2017 in fünf Werktagen ihr Geld zurückerhalten; die EU-Kommission hatte sieben Werktage angepeilt.

Zur Erinnerung: Seit 31.12.2010 gilt in der EU ein vereinheitlichtes Mindestniveau beim Einlagenschutz in Höhe von 100 000 Euro. Auszahlungen im Pleitefall sollen seither binnen maximal 30 Arbeitstagen erfolgen – vorher zog sich das oft mehrere Monate hin. Trotzdem lohnt für Privatkunden weiterhin ein genauerer Blick: Denn in Deutschland, aber auch zum Beispiel in Österreich greifen zusätzliche freiwillige Sicherungssysteme, die im Pleitefall noch weitaus höhere Absicherungen in Aussicht stellen. 

Die Einlagensicherung wird noch einige Zeit die EU-Parlamentarier, den Europäischen Rat und die Kommission beschäftigen. Erst dann wird sich zeigen, wie die Neuregelungen im Detail aussehen werden. Hier kann man den Stand des Verfahrens und die Vorschläge im einzelnen nachlesen. Wer einstweilen mehr als 100 000 Euro anzulegen hat, ist weiterhin gut beraten, genau hinzuschauen, welchen Einlagenschutz sein jeweiliges Institut anbietet.

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