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Den Falschen getroffen

Viele Medien berichten derzeit über die hohen Verluste, die Anleger mit den UBS-Stars-Express-Zertifikaten erlitten haben und ziehen Vergleiche zu den Ausfällen bei Lehmann. Denn ein zweiter Fall Lehmann scheint es in Bezug auf die Beratung zu sein. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtete, dass Berater der Haspa ihren Kunden versprochen hätten das UBS-Zertifikat basiere auf zehn soliden DAX-Werten und sei eine hundertprozentige Anlage. Wenn die Bank nicht auf die Risiken hingewiesen hat, muss sie für den Schaden aufkommen.
Die Anlage war keineswegs sicher. Einerseits handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung der Emittentin, andererseits war die Rückzahlung an die Wertentwicklung eines Aktienbaskets gekoppelt, ober besser gesagt an die Performance des schlechtesten Titels. Die Laufzeit des Papiers sollte am 13. Mai 2011 enden.

Bei dem Zertifikat handelt es sich um eine sogenannte „Multi-Struktur“, bei der ausschließlich die Wertentwicklung der schlechtesten Aktie zählt. Dem UBS Stars Express lagen zehn deutsche Blue Chips zu Grunde: BASF, DaimlerChysler, Deutsche Bank, Deutsche Post, Deutsche Telekom, E.ON, Hypo Real Estate, Münchener Rück, RWE und ThyssenKrupp. Zum Emissionszeitpunkt waren es zweifellos solide Titel, doch die Finanzkrise und das Desaster der Hypo Real Estate hatte fatale Folgen für die Anleger. Sie erhielten 2,62 Euro zurück pro Zertifikat das bei Emission 101 Euro kostete. So wurden aus 10.100 Euro Kapital 262 Euro.

Als der Handel der Hypo-Real-Estate-Aktie im Herbst 2009 eingestellt wurde, zahlte die UBS das Papier vorzeitig zurück und wartete nicht bis zum Laufzeitende. Für die Anleger ist das kein Nachteil, da sie über den Restwert sofort verfügen können und nicht bis 2011 warten müssen. Gemäß den Emissionsbedingungen war die vorzeitige Rückzahlung rechtmäßig – und 2011 hätten die Anleger auch keinen Cent mehr als 2,62 Euro bekommen. In diesem Punkt ist die Kritik der Verbraucherzentrale also nicht berechtigt.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die betroffenen Haspa-Kunden lapidar per Abrechnung über die Rückzahlung zum Kurs von 2,62 Euro – gegenüber einem Kaufpreis von 101 Euro – sowie über ihren steuerlichen Verlust informiert wurden. „Kein Wort der Erklärung oder des Bedauerns über diesen völlig unerwarteten und dramatischen Verlust. Erst auf Nachfragen wurde ein Stapel Papier zur Verfügung gestellt, der die Emissionsbedingungen enthielt“, sagt Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Eine Entschuldigung der Emittentin an die Anleger zu fordern, erscheint doch leicht übertrieben und die Emissionsbedingungen sind auf der Website zu finden. An dieser Stelle muss die Verbraucherzentrale aufpassen, dass sie objektiv urteilt und ihren guten Ruf nicht aufs Spiel setzt.

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