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Das Verfassungsgericht kann die Eurorettung kippen…

… wird es aber wohl nicht. Morgen beginnt die Verhandlung um das Anleihen-Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe. Ein Urteil gegen das Programm hätte erhebliche Konsequenzen. Doch das Gericht wird sich höchstens zu einem „Ja, aber“ bewegen lassen.

Immer wieder hatten Bürger und Organisationen das höchste Gericht Deutschlands angerufen, um prüfen zu lassen, ob die Maßnahmen der Eurorettung denn alle mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar gewesen seien. Doch bislang hat das Gericht keine wirklich dramatischen Urteile gefällt.

Dabei gibt es durchaus ein juristische Argumentation, die darauf hinausläuft, dass die Regierung mit den verschiedenen Maßnahmen zu viel Souveränität aus der Hand gegeben hat. Vor allem an die EZB, die inzwischen immense Summen bewegt. Auf der anderen Seite brächte ein Kippen der bisherigen Rettungs-Maßnahmen natürlich extrem viel Schaden, das spricht dafür, das Grundgesetz eher locker auszulegen. Richtig hart dürfte das Urteil daher nicht ausfallen.

Angeblich soll der Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in kleiner beschwingter Runde schon angedeutet haben, dass es kein Urteil gegen die EZB geben werde. Sollte das stimmen, wäre es ein Skandal. Denn das Urteil darf erst ganz am Ende eines Prozesses gefällt werden.

Die Verhandlungen in Karlsruhe sind dennoch wichtig und sinnvoll. Denn sie werden vor allem eines sein: Eine große Bühne für die Gegner der Rettungsmaßnahmen. Allen voran Jens Weidmann – Chef der Deutschen Bundesbank und einer der wenigen Kritiker des Anleihen-Aufkaufprogramms in Amt und Würden. Ihm sollten die Richter genau zuhören.

Denn selbst wenn vieles dagegen spricht, jetzt die Reißleine für die Eurorettung zu ziehen: Die Verantwortung der Richter ist groß. In einem „Ja, aber“-Urteil könnte das Gericht nämlich klare Richtlinien für den Handlungsspielraum der EZB in der Zukunft festlegen. Und die wären wirklich nötig.

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