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Abgeltungssteuer abschaffen? Warum nicht?

Die Länder-Finanzminister mit SPD-Parteibuch lassen nicht locker: Am Wochenende haben sie mit vereinten Stimmen eine Abschaffung der Abgeltungsteuer gefordert. Für viele Privatanleger könnte das durchaus von Vorteil sein.

Die Sozialdemokraten sehen die Geschäftsgrundlage, die den damaligen Finanzminister und späteren SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück zu der Einführung bewogen hatte, als nicht mehr gegeben an. Damals, 2008, sollte die Abgeltungsteuer die Steuerflucht in die Schweiz und andere Fiskaloasen stoppen. Seitdem aber die Eidgenossen und andere Staaten brav die Kapitaleinkünfte der Bundesbürger melden, ist dieser Grund entfallen. Also könne man, so die SPDler, wieder dazu übergehen, Kapitaleinkünfte wie die anderen Einkommen auch nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu belasten.

Diese Begründung entbehrt nicht einer gewissen Logik. Und da Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nie ein Hehl daraus gemacht hat, kein Fan der Abgeltungsteuer zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die SPD-Initiative Erfolg hat, nicht gerade gering, zumal die Länder-Finanzminister angeboten haben, eventuelle Mehreinnahmen den Steuerzahlern zurückzugeben. Damit könnten sie sogar die CSU weichklopfen, die jetzt noch strikt gegen eine Abschaffung ist. Ein guter Zeitpunkt wäre Anfang 2017, weil bis dahin der so genannte automatische Informationsaustausch in Sachen Kapitalerträgen zwischen vielen Staaten installiert sein soll.

Klar, ein Wegfall der Abgeltungsteuer würde den Verwaltungsaufwand erhöhen und Bürger mit einem hohen Einkommensteuersatz stärker belasten als bisher. Die Masse der Anleger, insbesondere Aktienbesitzer, käme dabei aber vermutlich besser weg. Zum einen könnten dann die Werbungskosten – von den Depotgebühren bis zu den Fahrtkosten zu einer Hauptversammlung – wieder geltend gemacht werden, so daß ein kleinerer Teil der Bruttoeinnahmen als bisher der Besteuerung unterläge. Und wenn zum anderen die Systematik der Besteuerung der Kapitaleinkünfte wieder derjenigen der anderen Einkunftsarten angepasst würde, müsste auch die jetzige Doppelbesteuerung der Unternehmengewinne – bei der AG und dann nochmals beim Anleger – rückgängig gemacht werden.

Auch der Sparerfreibetrag könnte im Zuge einer Reform zumindest so weit angehoben werden, dass die seit 2009 angefallene Geldentwertung ausgeglichen würde. Falls dann noch die bei der Abgeltungsteuer-Einführung abgeschaffte Spekulationsteuerfrist von einem Jahr wiederbelebt würde, könnten Langfristanleger  die Kursgewinne steuerfrei einstreichen – und das würde die dringend erforderliche Akzeptanz von Aktien, Fonds und ETFs als Altersvorsorgeinstrument massiv erhöhen.

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