Klingt wie Anlegers Traum: Eine Dividende, von der der Fiskus nicht ein Viertel abzwackt, sondern gar nichts. Solche Dividenden gibt es noch immer, aber Anleger sollten die Details kennen.
Voraussetzung dafür, dass eine Dividende als „steuerfrei“ gilt: Sie wird nicht aus dem Gewinn des operativen Geschäfts, sondern aus Kapitalrücklagen gezahlt. So richtig steuerfrei sind die Dividenden, die von Gesellschaften wie Deutsche Telekom oder Deutsche Post (Link: http://boersengefluester.de/steuerfreie-dividenden-die-grosse-uebersicht-2014) derzeit ausgeschüttet werden, allerdings nur noch für Anleger, die die Papiere vor 2009 – also vor dem Start der Abgeltungsteuer – erworben und seither gehalten haben. Wer jedoch seither die Titel ins Depot nahm, muss zumindestdie zeitlich verlagerte Besteuerung dieser Dividenden hinnehmen.
Denn es gilt eine Besonderheit: Die depotführenden Banken stehen in der Pflicht, die aus Kapitalrücklagen gezahlten Dividenden bei jeder jährlichen Ausschüttung über die Haltedauer der Aktie als kaufpreismindernd fortzuschreiben. Zum Verkaufszeitpunkt wird dann die Rechnung beim Fiskus fällig: Die Abgeltungsteuer wird dann fällig auf die Differenz von Verkaufspreis und dem historischen Kaufkurs, der um die Dividenden vermindert wurde. Und der kann steuerlich betrachtet sogar negativ werden. Wirklich steuerfrei sind diese Dividenden also nicht mehr – aber die Besteuerung erfolgt mit Zeitverzug.
Weitere Beiträge
0 Kommentare