Eigentlich hätte die WGF AG in dieser Woche nur seinen längst fälligen Jahresabschluss für 2011 veröffentlichen sollen – statt dessen gab es den Insolvenzantrag gleich mit dazu. Für Anleger, die in die Anleihen des Immobilienkonzerns Anlegeranwälten zufolge einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag investiert haben sollen, beginnen nun düstere Zeiten.
Am 11. Dezember hat WGF Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Der Bilanzverlust für 2011 beläuft sich auf gut 70 Millionen Euro. Die Misere bei WGF hatte sich schon länger angekündigt. Denn mehrfach hatte das Unternehmen Fristen für die Veröffentlichung seines Jahresabschluss für 2011 verstreichen lassen. Die Börse Düsseldorf setzte schließlich am am 3. Dezember den Handel mit sämtlichen WGF-Anleihen aus. „Der erneut nicht vorgelegte Jahresabschluss und der immer noch fehlende Konzernabschluss legen den Verdacht nahe, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten größer sind als bisher bekannt“, hatte der Anlegeranwalt Julius Reiter bereits am 6. Dezember auf graumarktinfo.de
http://www.graumarktinfo.de/gm/mitreden/blog/:Julius-Reiter–WGF-Anleihen-ausgesetzt/643984.html geschrieben.
Der Schaden für die WGF- Anleger könnte nach Schätzungen von Anlegeranwälten enorm sein. Immerhin hat das Unternehmen seit 2004 Anleihen im Volumen von einem dreistelligen Millionen-Euro-Betrag ausgegeben, dazu kommen Genussscheine. „Jetzt muss sich zeigen, wie gut die Grundpfandrechte wirklich sind, mit denen die WGF immer geworben hat. Für Anleger ist es nun entscheidend, das Insolvenzverfahren genau zu beobachten und ihre Ansprüche möglichst bald geltend zu machen“, empfiehlt Rechtsanwalt Klaus Nieding.
Anleger sollten nach Ansicht von Anwälten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. In Frage kommen laut Anwalt Julius Reiter demnach mögliche Schadenersatzansprüche sowohl gegen den Vorstand als auch den Aufsichtsrat sowie gegen den Mittelverwendungskontrolleure und den Treuhänder etwa wegen Prospekthaftung oder Untreue. „Angesichts der immer wieder hinausgeschobenen Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011, der erst mit Insolvenzantrag präsentiert wurde, könnten auch Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung in Betracht kommen“, so Reiter.
Darüber hinaus kämen auch Schadenersatzansprüche gegen Banken in Betracht, wenn sie WGF-Anleihen empfohlen haben und ihnen dabei Beratungsfehler nachgewiesen werden könnten. „Wie uns bekannt ist, wurden die Anleihen der WGF AG gerne als mündelsicher dargestellt und damit eine Sicherheit der Anlage suggeriert, die – wie sich nunmehr herausstellt – unzutreffend ist.“
Schadenersatzansprüche verjähren laut Informationen der Anwälte grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zum Jahresende, nachdem der geschädigte Anleger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat.
Bei Prospekthaftungsansprüchen greift eine kürzere Frist: „So verjähren Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, zu dem der Erwerber von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospekts Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Veröffentlichung des Prospekts“, so Anwalt Reiter. Der Prospekt zur nun fälligen Anleihe WGFH06 wurde laut Reiter am 26. April 2010 veröffentlicht, so dass Ansprüche folglich am 26.April 2013 zu verjähren drohen. Betroffene Anleger sind gut beraten, einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.
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