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Was für eine absurde Idee: Gute Beratung bringt natürlich keine „zweite Finanzkrise“.

Was mag Anwalt Reiner Hall da nur geritten haben? In einem BGH-Prozess um die Beratungsqualität und damit die Haftung der Deutschen Bank für ein Zins-Swap-Geschäft mit einem mittelständischen Betrieb verstieg sich der Jurist zu der Aussage, dass eine Verurteilung zu einer „zweiten Finanzkrise führen könnte“, wie der Spiegel berichtet. Denn damit schaffe das Gericht eine neue Pflicht für die Banken, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. Und die Banken müssten Milliardenforderungen bedienen. Welch hanebüchender Unsinn.

Im einzelnen: Die Firma Ille hatte 2005 bei der Deutschen Bank im Jahr 2005 einen „Spread Ladder Swap“ erworben, um Zinsen für Kredite zu sparen. Das ging – wie es halt manchmal so ist – fürchterlich daneben. Rund eine halbe Million Euro Verluste hat dieses Engagement der Firma eingebracht. Der Streit geht nun darum, ob der Berater der Deutschen Bank der Firma tatsächlich klar gemacht hat, was sie da unterschreibt, und wie hoch das damit verbundene Risiko wirklich ist.

Richter Ulrich Wiechers bewies zu Beginn des Prozesses gleich ein lobenswert hohes Maß an gesundem Menschenverstand. Er ließ durchblicken, dass er der Meinung ist, dass Banken nicht nur mindestens die formalen Beraterpflichten, also Hinweise auf Risiken und anderes beachten sollen. Sondern, dass er zumindest moralisch auch ein Pflicht sieht, dass sie für Ihre Kunden tatsächlich nur Produkte empfehlen, die für ihre Situation geeignet sind. „Hätte es hier nicht einfach heißen müssen ‚Finger weg‘?“, fragte er laut Spiegel.

Damit würde er die Haftung ein bisschen weiter auslegen als es das Gesetz tut. Wenn der Deutsche Bank Anwalt aber nun mit einer „zweiten Finanzkrise“ durch eine solche Auslegung droht, heißt das im Umkehrschluss: Die Banken können nur dann wirtschaftlich überleben, wenn sie von Gesetzen und Gerichten dazu in die Lage versetzt werden, ihren Kunden hochbezahlte Produkte an zudrehen, egal ob die denen nutzen oder nicht. Hauptsache, das Beratungsprotokoll ist korrekt.

Anwalt Hall setzt seine Branche damit mehr ins Unrecht, als sie es in der Realität verdient. Klar stellen gute Banker die Interessen und Ziele ihre Kunden obenan und es gibt sie tatsächlich, die guten Berater. Aber genauso klar haben sie dabei immer ihre eigenen Profite im Blick. Es ist also naiv von Kunden, egal ob Unternehmen oder Privatanlegern, hier ein selbstlose Haltung zu erwarten. Wer die will und nicht selber das nötige KnowHow hat, muss sich eben bezahlte und wirklich unabhängige Beratung gegen Honorar kaufen.

Wer kritiklos auf den Rat von Banker vertraut, handelt nämlich genauso wie jemand, der sich von einem Schnapshersteller die Menge und Sorte an alkoholischen Getränken für sich und seine Familie aufschwatzen lässt. Auf die Idee würden wohl die wenigsten kommen. Und falls doch? Dann handelt der Hersteller andererseits eben nicht richtig, wenn er ein Gläschen Schnaps für alle Kinder ab 6 Monaten empfiehlt – egal ob er dabei auf die Risiken hinweist oder nicht.

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