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Volkswagen-Aktionäre – Anlegeranwälte sehen Chancen auf Schadenersatz

Dass Börsenwerte in Milliardenhöhe in nur wenigen Handelsstunden vaporisieren können – diese bittere Beobachtung mussten Volkswagen-Aktionäre seit vergangenem Wochenende machen. Wer 2015 gekauft hat und die Aktie jetzt noch hat, sitzt auf satten Verlusten. Muss man das einfach hinnehmen, fragt sich so mancher Aktionär?
Schließlich wurde bei den Abgastests, so wie es derzeit den Anschein macht, systematisch und breit angelegt betuppt. Anlegerschutzanwälte jedenfalls frohlocken und machen Aktionären Hoffnungen, ihre Verluste einklagen zu können.

Knackpunkt ist die Frage, ob Anleger Schadenersatz wegen unterlassener Pflichtmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) (Paragraph 37b in Verbindung mit Paragraph 15 WpHG) geltend machen können. Denn offenbar ermitteln die US-Umweltbehörden ja nicht erst seit vergangenem Wochenende, sondern wohl schon mindestens seit Frühjahr 2014.

Daher ist die Frage nahe liegend, ob Volkswagen über die Ermittlungen und die daraus möglicherweise folgenden Risiken nicht längst hätte eine Ad-hoc-Mitteilung verfassen müssen. Deutsche Anlegerschutzanwälte gehen jedenfalls davon aus. „ Wir erachten sowohl das jahrelange Verschweigen der aus den Abgasmanipulationen entstandenen immensen Risiken wie auch das Verschweigen der eingeleiteten US-behördlichen Untersuchungen als Verstoß gegen das Kapitalmarktrecht“, so Anlegeranwalt Andreas Tilp aus Kirchentellinsfurt. Wer aber eine eigentlich nötige Ad-hoc vorsätzlich oder grob fahrlässig „verschwitzt“, um es mal freundlich zu formulieren, macht sich schadensersatzpflichtig.

Klar ist: Nur wer als Anleger nach dem Termin, zu dem die Ad-hoc eigentlich hätte veröffentlicht werden müssen, die Aktien gekauft hat und am 20. September 2015 besaß, hat wohl Chancen auf Schadensersatz; Besitzer von VW-Optionsscheinen dagegen können über diesen Weg keinen Schadensersatz geltend machen, der ist nur für Aktionäre gangbar. Die Kanzlei Kälberer jedenfalls hat bereits angekündigt, ein Kapitalanlegermusterverfahren in der Causa Volkswagen anzustreben.

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