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Verlustverrechnung, Freistellungsauftrag und Riester – diese Stichtage sind wichtig

Die Adventskalender hängen, die ersten Geschenke hat man schon versteckt? Dann ist es an der Zeit auch in puncto Geldanlage noch vor Weihnachten ein paar finanzielle Dinge zu regeln. Die wichtigsten Tipps zu Verlustverrechnung, Freistellungsaufträgen, Riester-Verträgen und IBAN.

Verlustverrechnung 
Haben Sie dieses Jahr Verluste mit Wertpapieren erlitten und führen Sie mehrere Depots bei verschiedenen Banken? Dann sollten Sie sich überlegen, ob sie bei Ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Achtung: Zeit dafür haben Sie nur noch bis zum 15. Dezember.

Die Beantragung der Verlustbescheinigung ist dann sinnvoll, wenn man mehrere Depots bei mehreren Banken führt und Gewinne bei einer Bank mit Verlusten bei der anderen Bank verrechnen möchte. Diese Verrechnung funktioniert allerdings nur über die jährliche Steuererklärung. Wenn Sie den Stichtag verpassen, ist aber auch nichts „kaputt“ – die Bank schreibt ihre Verlustverrechnungstöpfe dann einfach im nächsten Jahr weiter fort und verrechnet die Verluste mit künftigen Gewinnen oder Zinsen und Dividenden im Rahmen der Abgeltungsteuer.

Freisteller
Sinnvoll ist es, bei dieser Gelegenheit auch noch die Freistellungsaufträge gegenzuchecken – dafür können Sie sich aber noch den Dezember über Zeit lassen. Denn ab Januar verlieren Freistellungsaufträge ohne Angabe der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer ihre Gültigkeit – mit der Folge, dass Banken dann ab dem ersten Euro Kapitalertrag Abgeltungsteuer plus Soli-Zuschlag abziehen. Freisteller, die seit 2011 erteilt wurden, haben bereits die Steuer-ID vermerkt, ältere Aufträge nicht. Damit Sie auch 2016 den Sparerpauschbetrag von 801 / 1602 Euro (Ledige / Verheiratete) sinnvoll verteilen und möglichst ausschöpfen können, ist dieser Check wichtig.

Riester 
Wer bereits einen Vertrag laufen hat, sollte unbedingt darauf achten, sich die staatlichen Zulagen nicht entgehen zu lassen, sonst ist der Clou daran perdu: Bis Ende 2015 muss man die Zulagen für 2013 beantragt haben, sonst verfällt der Anspruch. Es lohnt sich auch zu prüfen, ob die Zahlungen ausreichen, um die volle staatliche Zulage plus Kinderzulagen zu erhalten – notfalls lassen sich bis Jahresende noch Gelder auf einen Schlag nachzahlen. Und wer noch keinen Vertrag bespart, kann sich diesen Kniff ebenfalls zunutze machen, wenn er vor Jahresfrist einen Vertrag abschließt.

IBAN – Gnadenfrist bis Februar 
Auch Privatpersonen müssen ab 1. Februar die IBAN bei Überweisungen & Co. verwenden. Die eigene findet sich auf der EC-Karte oder auf den Kontoauszügen. Die BIC (Internationale Bankleitzahl) braucht man dafür selbst für grenzüberschreitende Zahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr, für Inlandsüberweisungen ist sie schon jetzt obsolet.

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