Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Allgemein » Urteil: 15 Euro für alten Kontoauszug sind zuviel

Urteil: 15 Euro für alten Kontoauszug sind zuviel

Banken sind bekanntlich kreativ darin, Gebühren für nebensächliche Dienstleistungen festzusetzen, die aber, wenn man sie mal in Anspruch nehmen muss, ziemlich saftiges Geld kosten. Der Bundesgerichtshof kassiert daher immer mal wieder Entgeltklauseln von Banken. So geschehen aktuell bei der Commerzbank.

Das Institut hatte pauschal 15 Euro dafür berechnet, wenn ein Kunde einen alten Kontoauszug nochmals nacherstellen lassen wollte. Viel zu viel und viel zu pauschal, fand jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Die Bank hatte nämlich vor Gericht dargelegt, dass ihr intern 10,24 Euro an Kosten entstehen, wenn der gewünschte Kontoauszüge nicht älter als sechs Monate ist, bei älteren Auszügen allerdings deutlich höhere Kosten für weiter zurückliegende Kontoauszüge. Allerdings musste sie einräumen, dass rund 80 Prozent Kunden weniger an Kosten verursachen als die pauschal berechneten 15 Euro.

Der BGH verlangte daher von ihr, dass sie für jede Gruppe von Kunden die Höhe des Entgelts gesondert zu bestimmen habe. Es sei nicht rechtens, pauschal 15 Euro auf alle Kunden zu überwälzen, so die Richter – und kassierten die Klausel. Die Bank müsse sich an den tatsächlichen Kosten orientieren – und die Höhe der Gebühren folglich staffeln.

Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das Urteil auch für andere Banken relevant ist, da sich etliche die Nacherstellung von Auszügen teuer bezahlen lassen. Vor der Nachbestellung eines Auszugs sollte man daher im Zweifelsfalle in die Geschäftsbedingungen der eigenen Bank gucken – und bei hohen Gebühren auf dieses Urteil verweisen.

Mehr Beiträge vom finanzjournalisten blog

Weitere Beiträge
Schlagwörter:
Anlegerwissen
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team