Eine Frage kommt immer wieder auf beim Thema Griechenland-Klagen: Müssen Anleger die Papiere weiter im Depot behalten, wenn sie eine Klage erwägen oder sich einer Sammelklage anschließen wollen. Wir haben dazu die Experten der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) befragt und auch einen interessanten Leserkommentar zum Thema.
Wir hatten hierzu in mehreren Beiträgen berichtet (siehe hier). Bei der DSW heißt es, etwas Abschliessendes könne man nicht sagen. Die Anlegerschützer weisen darauf hin, dass eine Rückabwicklung des Zwangsumtausches sicher einfacher sei, wenn die neuen Anleihen noch im Depot sind. „Zumindest nach deutschem Recht ist dies aber nicht erforderlich. Da wir die griechische Rechtslage nicht abschliessend beurteilen können, haben wir hier zur Vorsicht geraten“, so die DSW.
Für Anleger, die ein Klage oder Sammelklage erwägen, noch einen interessanten Leserkommentar aus dem Blog. H.P. schreibt:
Dieser Weg lohnt allerdings nur für Anleger, wenn ihnen der Bankberater Griechenland-Anleihen empfohlen hat.
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