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Steuerklasse zu überprüfen macht sich bezahlt

In der Vorweihnachtszeit ist eigentlich schon genug zu tun, ich gebe es gerne zu. Doch wer sich jetzt die Zeit nimmt und seine Steuerklasse überprüft, kann einiges an Geld einsparen.

Das Bundesfinanzministerium hat vor kurzem das Merkblatt zur Lohnsteuerklassenwahl 2016 veröffentlicht.  Die im Merkblatt berechneten Tabellenwerte zeigen Arbeitnehmer-Paaren, welche Steuerklassenkombination für sie optimal ist.

Entscheidend ist die Steuerklasse, die zu Jahresbeginn gilt. Deshalb müssen Sie noch vor Januar einen etwaigen Wechsel vollziehen.

Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer sollten sich daher bis zum Jahresende kurz Zeit nehmen, um zu überprüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch günstig verteilt sind.

Ehe- und Lebenspartner entscheiden durch die Wahl der Steuerklassenkombi mit darüber, ob sie im während des Jahres mehr oder weniger Lohnsteuer zahlen müssen – auf die wirkliche Steuerbelastungd es Paares, die sich ja erst mit dem Steuerbescheid ergibt, hat die Steuerklassenwahl keinen Einfluss. Es gibt drei Kombinationsmöglichkeiten.

Die „Kombination IV/IV“ bringt dann den geringsten monatlichen Lohnsteuerabzug, wenn Sie und ihr Partner etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassen-Kombination „IV/IV plus Faktor“ ist noch vergleichsweise neu und ist daher noch eher wenig verbreitet. Sie sorgt aber dafür, dass der laufende Lohnsteuerabzug ziemlich genau der tatsächlichen Steuerschuld entspricht beider Partner entspricht. Größere Überraschungen – vor allem ärgerliche Nachzahlungen – können Sie so vermeiden. Und Partner, die weniger verdienen als der andere, etwa wegen eines Teilzeitjobs, kriegen nicht allmonatlich den großen Schock, wie wenig ihnen vom Brutto unter dem Strich übrig bleibt. Das Faktorverfahren ist daher ein kleiner Motivationsschub für den Weniger-Verdiener einer Partnerschaft.

Bei größeren Lohnunterschieden ist die „Kombination III/V“ in der Regel vorteilhaft. Zu beachten ist allerdings, warnt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), dass sich bei dieser Steuerklassenkombination häufig Nachzahlungen ergeben. Falls einer der Partner im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit rechnet, kann er durch eine günstigere Steuerklasse seine Lohnersatzleistungen erhöhen.

Arbeitnehmer-Paare sollten prüfen, ob ihre bisherigen Steuerklassen für 2016 weiterhin günstig sind. Korrekturen können erforderlich werden, wenn sich die Lohnhöhen der Partner verändert haben oder demnächst verändern werden oder wenn einer der Partner in absehbarer Zeit seine Arbeitnehmertätigkeit beenden oder beginnen wird. Wer in solchen Fällen nichts unternimmt, zahlt möglicherweise im Jahresverlauf mehr Lohnsteuer als erforderlich. Der Schaden lässt sich über die spätere Steuererklärung bereinigen.

Erwarten Sie aber für 2016 Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, kann Untätigkeit zu bleibenden Nachteilen führen, warhnt der NVL. Die Lohnsteuerklasse wirkt sich nämlich auch auf die Höhe von Lohnersatzleistungen aus. Sie fallen bei Berechnung auf Grundlage der Steuerklasse III am höchsten aus und sind bei der Steuerklasse V am geringsten. Der Unterschied kann mehr als hundert Euro pro Monat betragen, rechnet der NVL vor. Für das Arbeitslosengeld ist grundsätzlich die Steuerklasse maßgeblich, die am 1. Januar des Jahres eingetragen war, in dem die Arbeitslosigkeit begann. Deshalb kann Handlungsbedarf noch vor dem Jahreswechsel bestehen.

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