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Postengebühren bei Girokonten – Kunden können Rückzahlung verlangen

Vergangene Woche berichteten wir über ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs. Verbraucherschützer gehen jetzt davon aus, dass Bankkunden Rückzahlungen für Postengebühren in vergangenen Jahren verlangen können.

Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Nach diesem Motto verfahren etliche Kreditinstitute, die bislang von Privatkunden Gebühren für einzelne Buchungsposten bei der Führung von Girokonten verlangen. Doch diese Postengebühren sind zumindest dann nicht in Ordnung, wenn die Gebühr auch bei einer fehlerhaften Buchung eines Zahlungsauftrags fällig wird. In Bausch und Bogen komplett verworfen haben die BGH-Richter Postengebühren dagegen nicht (Urteil vom 27. Januar 2015 – XI ZR 174/13). Wie die Banken auf das Urteil reagieren werden, ist derzeit noch offen, sie mögen sich dazu noch nicht öffentlich äußern, sondern wollen erst die Urteilsgründe abwarten.

Eine mögliche Reaktion könnte darin bestehen, Postengebühren ganz abzuschaffen, aber dafür die monatlichen Pauschalen zu erhöhen, die immer noch von der überwiegenden Mehrheit der Filialinstitute und Sparkassen verlangt werden.

Die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg geht sogar davon aus, dass Kunden Rückforderungsansprüche haben: „Für die Kunden bedeutet dies, dass sie alle seit dem 1. Januar 2012 gezahlten Kosten für Buchungsposten von ihrer Bank zurückfordern können“, sagt Hjördis Christiansen, Finanzexpertin der VZ. Denn ein Kreditinstitut dürfe nur dann Geld vom Kunden nehmen, wenn dieser den Auftrag für die Buchung erteilt hat.

Für Fehlbuchungen darf der Kunde dagegen laut BGH-Urteil nicht mit Kosten belastet werden. Wenn im Preisverzeichnis aber pauschal nur ein Preis pro Buchungsvorgang berechnet wird, ohne dass dabei zwischen fehlerhafter und regulärer Buchung unterschieden werde, können man davon ausgehen, dass auch Buchungen berechnet werden, die laut BGH eigentlich unentgeltlich sein müssten – und dann könne man die Postengebühren zurückverlangen.
Die VZ Hamburg hat für Bankkunden einen Musterbrief zur Rückforderung der Gebühren auf ihrer Website eingestellt.

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