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Neue Service-Gebühr bei Bausparkassen – Verbraucherzentralen raten zum Widerspruch

Was tun Finanzinstitute nicht alles, um in der Nullzins- bzw. Minus-Zinsära ihre Erträge zu sichern? Einige Bausparkassen führen daher Servicepauschalen oder Kontogebühren ein. Wer darüber Bescheid weiß, kann unter Umständen gegenlenken.

Bei der Debeka gab es ein Kundenanschreiben, bei der LBS Bayern erfolgte die Information im Jahreskontoauszug – mehrere Bausparkassen informieren ihre Kunden derzeit über ein neues Entgelt, von dem auch Altverträge betroffen sind. Bei einigen Instituten nennt sich das Ganze Servicepauschale, bei anderen Kontogebühr, informiert die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg.

Gut zu wissen: Verbraucher, die mit dem Entgelt nicht einverstanden sind, können widersprechen. Das ist laut Verbraucherschützern aber nur für Verträge möglich, die ursprünglich ohne Servicepauschale bzw. Kontogebühr abgeschlossen wurden und bei denen nun eine solche eingeführt wird – also für Altverträge. Bei Verträgen, die schon bei Vertragsschluss eine Servicepauschale bzw. eine Kontogebühr enthalten, ist kein Widerspruch möglich. Dabei dürfte es sich vor allem um Neuverträge handeln.

Für den Widerspruch halten Verbraucherzentralen ein Musteranschreiben zum Abruf bereit. Denn wer nicht auf die Ankündigung der Bausparkasse regiert, erklärt sich mit dem neuen Entgelt einverstanden. Auf der sicheren Seite ist man bei einem Brief per guter, alter Briefpost, ggf. kann auch eine E-Mail ausreichen. 

Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dürfen die Bausparkassen den Kunden wegen dieses Widerspruchs nicht kündigen.

Für den Widerspruch hat man nicht allzu lange Zeit: Kunden der Debeka und der LBS Bayern können innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Infoschreibens widersprechen. Kunden der Alten Leipziger haben laut VZ Baden-Württemberg bis zum 31. März 2017 Zeit.

Ohnehin habe Bausparer mit hochverzinsten Altverträgen kein leichtes Spiel.  Mehrere Institute versuchen, sie aus den rentablen Verträgen zu drängen. 

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4 Kommentare
  1. Hallo,
    vielen Dank für diesen Hinweis. Da muss man direkt einmal in die Unterlagen sehen und prüfen, ob man selbst davon betroffen ist.
    Viele Grüße

  2. Ich habe gar kein Infoschreiben erhalten. Bei mir (bin bei der Signal Iduna) war die Ankündigung hinten auf dem Kontoauszug versteckt!

  3. Bei mir war die Ankündigung hinten auf dem Kontoauszug versteckt! Bin bei der Signal Iduna! Das ist doch völlig intransparent und bestimmt kein Zufall! Ich finde das echt unfair! Bei Stromverträgen ist doch zum Beispiel auch Transparenz bei Preiserhöhungen verpflichtend. Warum hier nicht?

  4. Bei mir befand sich die Ankündigung der Einführung der Servicepauschale auf der Rückseite des Kontoauszuges! Meiner Meinung nach ist das intransparent! Kann dies zulässig sein?

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