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Libor-Skandal: Anleger sollten mit Klagen warten

Aus, vorbei. Mit dem Libor-Skandal haben die Investmentbanker den letzten Funken Vertrauen in sie verspielt. Wer Zinsen manipuliert muss bestraft werden, denn den Schaden tragen die Anleger. Die meisten wissen aber vermutlich gar nicht, dass sie Geschädigte sind.

Denn noch wird ermittelt und das Ausmaß des Manipulationen ist unklar. Die Aufsichtsbehörden überprüfen den Zeitraum von 2005 bis 2011 – nicht nur in Bezug auf den Libor, sondern auch auf den Euribor. Libor steht für London Interbank Offered Rate. Zu diesem Zinssatz leihen sich die Banken untereinander Geld. Der Euribor (European Interbank Offered Rate) ist das Pendant dazu, das mit der Einführung des Euro im Zahlungsverkehr 1999 geschaffen wurde.

Fest steht: Der Libor wurde manipuliert, weil die Banken in ihren Geboten zu niedrige Zinssätze angegeben haben um sich günstig Geld beschaffen zu können. Auf dem europäischen Festland, vor allem in Deutschland ist der Libor nur begrenzt von Bedeutung. Hier spielt der Euribor die wichtigere Rolle. Auf den Libor existieren daher nur wenig Investmentprodukte.

Das heißt aber nicht, dass Anleger nicht betroffen wären. Denn zum einen haben Anleger in der Phase der Manipulationen phasenweise hohe Summen am Geldmarkt geparkt. Und egal ob Libor oder Euribor, diese Zinsen beeinflussen auch die Konditionen von Tages- und Festgeld. Zum anderen haben haben die Fondsgesellschaften den Libor zur Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühren herangezogen. Übersteigt beispielsweise die Performance des Fonds den Libor plus einen bestimmten Prozentsatz, wurde für den Ertrag oberhalb dieser Meßlatte eine erfolgsabhängige Gebühr fällig, die vom Fondsvermögen abgezogen wurde und an die Gesellschaft ging. Wäre der Libor höher gewesen, hätte auch die Schwelle höher gelegen, ab der die Erfolgsgebühren fällig wurden. Damit wären diese geringer ausgefallen.

Die Fondsgesellschaften verfolgen aus diesen Gründen die Entwicklungen im Libor-Skandal sehr genau, die ersten Häuser haben bereits bekannt gegeben, dass sie Schadenersatzklagen prüfen. Doch ob alle diesen Weg gehen, ist fraglich. Was, wenn die eigene Muttergesellschaft in den Skandal verwickelt ist? Noch wird hinter den Kulissen wild spekuliert, wer beteiligt ist und wer nicht.

Mit Klagen sollten sich Privatanleger aber momentan zurückhalten. Zum einen muss derjenige, der Schadenersatzansprüche geltend machen will, die Schadenshöhe beziffern. Das ist derzeit kaum möglich, eventuell lässt sich dies auch nie exakt feststellen. Denn unklar ist, um wie viel die Zinsen nach unten geschleust wurden. Schon aus diesem Grund sollten die Ergebnisse der Aufsichtsbehörden abgewartet werden, denn möglicherweise liefern sie dazu Zahlen. Zum anderen: Anleger haben Zeit, Klagen müssen nicht sofort eingereicht werden. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst ab Ende diesen Jahres.

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