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Jahressteuerbescheinigungen und Steuererklärung – das Wichtigste für Anleger

In diesen Wochen verschicken die Banken ihre Jahressteuerbescheinigungen. Doch nicht immer kommt das Papier automatisch ins Haus – und wer besonderen Service wie eine Erträgnisaufstellung haben möchte, muss zum Teil bezahlen. Ein Überblick.
Frühjahrszeit ist leider auch Steuererklärungszeit. Seit 2009, dem Startzeitpunkt der Abgeltungsteuer müssen viele Kapitalanleger ihre Erträge ja eigentlich nicht mehr in der Steuererklärung angeben, aber manchmal ist es empfehlenswert und in manchen Fällen sogar doch noch – leidige – Pflicht.

Ein Muss ist die Steuererklärung etwa für alle Anleger, die ein Depot bei einer ausländischen Bank führen, und nicht irgendwann mal unliebsamen Besuch von der Steuerfahndung bekommen wollen, weil sie ihre Kapitalerträge nicht deklariert haben. Auch Anleger mit Depot im Inland, die Anteile an thesaurierenden Auslandsfonds halten, müssen aufpassen. Denn die deutsche Depotbank behält beim Verkauf auf den gesamten Wertzuwachs sämtlicher Vorjahre Abgeltungsteuer ein. Wer aber in den Vorjahren seine Steuererklärung richtig gemacht hat, hat die jährlich thesaurierten Erträge bereits Jahr für Jahr deklariert. Man muss also aufpassen, dass man nicht doppelt Steuer zahlt.

Empfehlenswert ist die Steuererklärung dann, wenn man als Anleger einen niedrigeren Grenzsteuersatz als den Abgeltungssatz von 25 Prozent hat. Dann muss man nämlich auch auf Kapitalerträge nur den individuellen Satz zahlen. Diese Günstigerprüfung gibt es auf Antrag über die Steuererklärung. Auch wer zum Beispiel seinen Freistellungsauftrag vergessen oder in falscher Höhe angegeben hat, dem bleibt der Umweg über die Steuererklärung nicht erspart. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags, der bei Einzelpersonen 801 Euro, bei Verheirateten 1.602 Euro beträgt, dürfen Bürger ihrer Bank einen Freisteller erteilen.

Gründe gibt es also einige, warum man die Jahressteuerbescheinigungen der Banken, die in diesen Wochen ins Haus trudeln, nicht einfach nur abheften sollte. Hier ein paar wichtige Fragen und Antworten zum Thema, die Leser von uns immer wieder interessieren – und die wir im Rahmen einer Umfrage bei gut einem Dutzend Institute geklärt haben:

1) Erfolgt der Versand der Steuerbescheinigungen automatisch?

Bei einigen Brokern und Banken erfolgt der Versand automatisch, aber nicht bei allen. Im Zweifelsfalle sollte man bei seiner Bank nachfragen. Bei einigen Häusern etwa muss ein Kunde zunächst für ein Jahr die Steuerbescheinigung anfordern und erhält sie dann in den Folgejahren automatisch.
Bei manchen Häusern müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit der Versand automatisch erfolgt. Der Anleger muss zum Beispiel eine Verlustbescheinigung beantragt haben oder Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds erzielt haben. Gerade bei Onlinebrokern und Direktbanken ist es üblich, dass das Dokument in die elektronische Postbox eingestellt wird, zumeist kann auf Wunsch auch der Versand per guter, alter Briefpost beantragt werden.


2) Wann verschicken die Banken die Bescheinigungen? 

Bei manchen Anbietern startet der Versand bereits Ende Januar / Anfang Februar. Zum Teil unterscheiden die Banken zwischen Nur-Zins-Anlegern und solchen Kunden, die auch ein Wertpapierdepot haben. Denn bei den Wertpapieranlegern gibt es insgesamt mehr zu beachten, außerdem dauert es manchmal, bis etwa ausländische Fondsgesellschaften ihre Steuerdaten gemeldet haben. Daher geht mancher Anbieter her und verschickt die Belege für die Nur-Zins-Anleger früher als für die Depotkunden.

3) Bis wann sollte man seine Bescheinigung üblicherweise bekommen haben?


Etliche Anleger haben die Papiere schon erhalten –  bis Ende März / Anfang April dürften aber die allermeisten Anleger ihre Bescheinigungen erhalten haben.

4) Bekommt man automatisch auch eine Erträgnisaufstellung zugeschickt, die alle Erträge im Detail aufschlüsselt? Ist sie kostenlos?

Eine Erträgnisaufstellung ist kein steuerliches Pflichtdokument, das man zwingend für die Steuerklärung braucht – anders als die Jahressteuerbescheinigung, sofern man denn seine Kapitalerträge in Zeiten der Abgeltungsteuer überhaupt in der Steuererklärung angeben will oder muss. Daher gibt es die Erträgnisaufstellung bei der Mehrheit der befragten Anbieter nur auf Antrag – und häufig kostet sie auch Gebühren. Bei den Banken / Brokern unseres Vergleichs fielen zwischen fünf und 25 Euro an.

5) Welche Steuerbelege bekomme ich als deutscher Kunde von einem Discountbroker mit Sitz im Ausland? 

Ausländische Broker unterliegen logischerweise nicht dem deutschen Steuerrecht und führen daher auch für ihre deutsche Kunden keine Abgeltungsteuer ab. Anleger mit Auslandsdepot sind daher in der Pflicht, ihre Erträge im Rahmen der steuerlichen Veranlagung selbst zu deklarieren, wollen sie nicht mit dem Fiskus in Konflikt geraten. Auslandsanbieter, die auch deutsche Kunden gezielt ansprechen, stellen ihren Kunden üblicherweise eine Depotaufstellung / Übersicht für das Kalenderjahr zur Verfügung. Aus diesen Unterlegen müssen sich die Kunden die Infos für ihre Steuererklärung selbst zusammen suchen.

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1Kommentar
  1. Danke für den Beitrag. Ich habe eine Frage an Sie:
    Und zwar habe ich folgendes Problem: Aktuell bin ich mit meinem Steuerberater alles andere als zufrieden und suche verzweifelt nach einer Hilfe.

    Ich habe mir jetzt via steuerberaterscout.de/ einige Steuerberaterangebote reingeholt. Hierzu hätte ich zwei Fragen:
    1. Wie stufen Sie Leistungen von Steuerberatern über Suchmaschinen ein?
    2. Wie viele Angebote sollte ich mir einholen?
    3. Worauf ist zu achten.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, weil ich wirklich verzweifelt bin.

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