Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Allgemein » Griechenland-Bonds – Geschäftemacher mit dubiosen Angeboten

Griechenland-Bonds – Geschäftemacher mit dubiosen Angeboten

Es soll sie ja noch geben, die Privatanleger, die seit dem Schuldenschnitt Griechenlands anno 2012 die damals neu ausgegebenen Bonds im Depot liegen haben. In letzter Zeit machen wieder einmal dubiose Aufkaufangebote die Runde. Anleger sollten auf der Hut sein.

Der Schuldenschnitt im Frühjahr 2012 hat viele Privatanleger auf dem falschen Fuß erwischt und war entsprechend bitter, und nicht wenige befürchten, dass der nächste Schuldenschnitt ja nur eine Frage der Zeit sei – je nachdem, welche Partei am kommenden Wochenende die Wahlen in Griechenland gewinnt.

Diese Sorge scheinen einige Geschäftemacher ausnutzen zu wollen. Seit Anfang Januar etwa fanden Halter von Griechenbonds in ihrem elektronischen oder womöglich sogar in ihrem echten Briefkasten von ihrer Bank etliche „Terminsachen“ vor. Darin ein Übernahme-/Abfindungsangebot einer Mini-GmbH (UG) mit 1000 Euro Mindestkapital, erst seit Ende 2013 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Angebot läuft noch bis zum heutigen 21. Januar um Mitternacht. Im elektronischen Bundesanzeiger finden sich die Angebotsunterlagen zur Einsicht, zum Beispiel, wenn man in der Suchmaske den Namen der UG oder „Griechenland“ eingibt.

Besonders dreist: Angeboten wird eine Barabfindung zum Wert von 21 Prozent, etwa bei den Anleihen mit der ISIN GR128010676 und der ISIN GR128012698. Beide notieren allerdings zu einem Kurswert von über 60 Prozent. Wer hier nicht aufpasst und sich nicht über die Kursentwicklung informiert, sondern sich endlich seiner oft in kleinen Stückelungen im Depot liegenden Papiere bequem entledigen möchte, macht ein ordentliches Minusgeschäft.

Was viele Anleger nicht wissen: Anleger bekommen diese zweifelhaften Angebote von ihrer Depotbank zugeschickt. Dadurch kann der Eindruck erweckt werden, dass es sich um seriöse Angebote handele. Fakt ist aber, dass viele Banken derartige Offerten, sofern sie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden, quasi automatisch informationshalber an ihre Kunden weiterleiten. Denn laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen vieler Banken ist das Weiterleiten öffentlicher Angebote durch die depotführende Stelle ein ganz und gar üblicher Vorgang, die Bank prüft das Angebot in aller Regel inhaltlich überhaupt nicht. Anleger sollten also nicht darauf vertrauen, dass es sich um seriöse Angebote handele, nur weil der Brief von der Bank kommt.

Klar ist aber auch: Wenn man seine Mini-Bestände an Griechenbonds bei seiner Bank oder seinem Broker verkaufen möchte, fallen in der Regel die herkömmlichen Gebühren an, vor allem die Mindestordergebühren wiegen hierbei oft schwer. Und manche Filialbanken und Sparkassen verlangen noch Depotkosten, die von der Anzahl der Posten im Depot abhängig sind – diese Kosten zumindest kann man zumindest entgehen, wenn man sein Depot bei einer Bank mit Umsonst-Depot führen lässt. Die Verkaufsgebühren für Mini-Posten sind zwar auch ärgerlich für Kunden. Trotzdem ist das meines Erachtens noch kein Grund, die Papiere dubiosen Geschäftemachern in den Rachen zu werfen. Allenfalls – wenn man für den Verkauf der Position mehr Mindestgebühren zahlen muss als die Position überhaupt wert ist, und man unbedingt sein Depot von den Griechen-Bonds befreien möchte, dann kann man solche Angebote eines weiteren Blicks würdigen – aber dann trotzdem auf bessere Angebote achten.

Mehr Beiträge vom
finanzjournalisten blog

Weitere Beiträge
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team