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Girokonten-Urteil: Keine Postengebühr bei Fehlbuchungen

Eine Bank darf keinen „Preis pro Buchungsposten“ verlangen, der auch bei Fehlbuchungen fällig wird. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ob damit die Postengebühren bei Girokonten generell vor dem Aus stehen, diese Frage ließ Deutschlands oberstes Zivilgericht offen.

Die verklagte Raiffeisenbank hatte bei der Führung privater Girokonten unter anderem einen „Preis pro Buchungsposten“ in Höhe von 0,35 Euro verlangt. Dagegen klagte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden  erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Interessant ist, dass der BGH allerdings nicht direkt einging auf einen wesentlichen Punkt der Klage. Die klagende Schutzgemeinschaft war nämlich der Auffassung, die Postengebühr sei unwirksam, weil damit auch der Fall einer Barein- oder –auszahlung aufs Konto erfasst sei – und dafür dürfe eine Bank kein Entgeld verlangen; die Vorinstanzen hatten das aber verneint.

Der BGH argumentierte dagegen anders: Die beanstandete Klausel erfasse auch den Fall, dass die Bank einen Zahlungsauftrag fehlerhaft ausführt. In diesem Fall dürfe die Bank kein Entgelt verlangen, daher sei die Klausel unwirksam. Eine solche Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank verstoße gegen das Gebot von Treu und Glauben, heißt es in dem Urteil vom 27. Januar 2015 – (Az.: XI ZR 174/13). „Über die Frage, ob die Klausel auch unzulässig ist, weil damit Bareinzahlungen etwas kosten, musste der BGH dann gar nicht mehr entscheiden“, erläuterte mir Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Nach Meinung der Verbraucherschützer sind Postengebührenklauseln jedenfalls dann nicht in Ordnung, wenn Buchungsposten abgerechnet werden oder werden können, die auf einer fehlerhaften Buchung eines Zahlungsauftrages beruhen. Die VZ NRW listet auf ihrer Website übrigens eine interessante Übersicht über unzulässige Bankgebühren aller Arten auf.        

Die Kreditwirtschaft kündigte an, dies bei der Preisgestaltung von Kontoführungsentgelten zu berücksichtigen, will aber noch die ausführliche Urteilsbegründung abwarten.

Ein generelles Aus für Postengebühren lässt sich aus dem Urteil aber wohl nicht herauslesen.

In der anhaltenden Niedrigzinsphase sind viele Banken notgedrungen auf der Suche nach alternativen Erlösquellen, da sind die Erhöhung oder Wiedereinführung von Kontoführungspauschalen eine von mehreren Möglichkeiten. Gut möglich also, dass so manches Institut künftig diesen Weg weitergehen wird. Kostenbewusste Privatkunden sollten die Kontoführungsgebühren ihrer Bank genau unter die Lupe nehmen – und ihr Kontonutzungsverhalten ebenfalls; bei vielen Buchungen werden Postengebühren schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit. Direktbanken, aber auch manche Privatbank, bieten häufig kostenlose Girokontenführung an; bei Filialinstituten ist das Kostenlos-Konto häufiger mal aber an einen bestimmten Gehaltseingang geknüpft.

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