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Freitagsfrage: Wird es ab 18. September einfacher, sein Girokonto zu wechseln?

Gesetzliche Vorgaben sorgen dafür, dass Verbraucher ab Mitte September schneller und problemloser ihre Bankverbindung wechseln können. Banken müssen den Umzug aktiv unterstützen.

Früher galt unter Bankern das Bonmot: Man wechselt eher den Ehepartner als die Bankverbindung. Schließlich war es häufig sehr mühevoll, seine Kontodaten zu durchforsten, alle Lastschrift- und Daueraufträge herauszufiltern, alle Zahlungspartner über das neue Konto zu informieren, einige Zeit beide Konten aus Sicherheitsgründen noch parallel bestehen zu lassen, bis alles reibungslos klappte. So manchen hielt das davon ab, sein Girokonto zu einem leistungsstärkeren Anbieter umzuziehen.

Vorgaben durch das Zahlungskontengesetz, die ab 18. September 2016 gelten, machen es nun deutlich leichter, der alten Bank adieu zu sagen. Neue und alte Bank müssen Ihnen beim Umzug des Girokontos behilflich sein, sofern sie in Deutschland ihren Sitz haben. Der Wechsel lässt sich komplett von der neuen Bank aus nach Kontoeröffnung organisieren. Sie beauftragen die Neue dann mittels Formular zur Kontowechselhilfe. Innerhalb von zwei Bankgeschäftstagen muss sie bei der alten Bank dann die Liste der bestehende Daueraufträge und Lastschriften sowie weitere Kontenbewegungen aus den vergangenen 13 Monaten anfordern. Jährliche Zahlungen fallen damit nicht durchs Raster.

Binnen fünf Arbeitstagen muss die alte Bank unter anderem die Infos zur neuen Bank und zum Kunden schicken und last but not least das Konto zum Wunschtermin schließen. Es empfiehlt sich allerdings aus Sicherheitsgründen, beide Konten noch ein paar Wochen parallel zu betreiben. Die neue Bank muss die gewünschten Daueraufträge, die man auf der Liste der alten Bank ankreuzen kann, innerhalb von fünf Geschäftstagen eingerichtet haben und auch Einzahler wie den Arbeitgeber über das neue Konto informieren; letzteres kann man natürlich auch selbst übernehmen, dafür aber von der Bank ein Musterschreiben anfordern.

Wichtig zu wissen: Der Wechselservice kann, muss aber nicht kostenlos sein. Sicherheitshalber sollte man sich erkundigen. Einige große Anbieter haben schon angekündigt, dass sie nichts dafür verlangen werden. Da das Gesetz für die Banken Fristen vorschreibt – insgesamt 12 Arbeitstage -, ist der Wechsel rasch vollzogen.

Doch bevor man wechselt, sollte man sich seinen Bedarf und die Konditionen genau anschauen. Portale wie www.biallo.de helfen dabei, die Kosten zu vergleichen. Infos zu den bislang von einigen Banken bereits freiwillig angebotenen Wechselservices gibt es hier bei uns im Blog.

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