Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Allgemein » Freitagsfrage: Wer kontrolliert eigentlich die EZB?

Freitagsfrage: Wer kontrolliert eigentlich die EZB?

Unabhängig muss sie sein, die Geldpolitik. Darüber sind sich alle einige. Denn in einer Demokratie wäre die Versuchung für Politiker andernfalls zu groß: Gerade vor Wahlen könnten sie der Zentralbank einfach das Gelddrucken befehlen und so alle aktuelle Wirtschaftsprobleme lösen. Darf die Europäische Zentralbank EZB also alles, was sie für richtig hält?

In Prinzip ja, solange es ihrem Auftrag entspricht. Und der ist in den Verträgen von Maastricht und Lissabon klar geregelt: Die EZB soll dafür sorgen, das das Geld der Währungsunion stabil bleibt, dabei aber gleichzeitig die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in der EU fördern, soweit das im Rahmen des ersten Zieles möglich ist.

Kritiker sehen die EZB mit den massiven Anleihenkäufen angeschlagener Eurostaaten aber seit längerem auf dem falschen Weg. Das sei eine indirekte Finanzierung von Staaten, die ausdrücklich nicht erlaubt ist. Auch wenn die Regierungschefs Europas diese Maßnahmen wohl mehrheitlich billigen. Hebel, eine Änderung durchzusetzen, hätten sie ohnehin nicht. Sie können die EZB weder finanziell austrocknen, noch etwas gegen das EZB-Personal unternehmen, wenn es erst
einmal im Amt ist.

Politisch ist die EZB also nicht zu stoppen – und das ist auch der Sinn der Unabhängigkeit. Und der Europäische Rechnungshof prüft lediglich die Bilanz, also die Finanzen der EZB, nicht deren Geldpolitik. Damit bleibt nur noch der Weg über die Gerichte. Den sind einige Kritiker aus Deutschland bekanntermaßen gegangen und haben eine Klage gegen die Anleihenkäufe beim Bundesverfassunggericht eingereicht. Und das drückte zwar deutlich seine Missbilligung der EZB-Maßnahmen aus, verwies den Fall aber an den Europäischen Gerichtshof EuGH.

Damit ist der Fall nun tatsächlich an der juristisch richtigen Adresse. Ein Urteil des deutschen Verfassungsgerichtes gegen die Politik der EZB
wäre nicht möglich, denn das Verfassungsgericht kann nicht ein Organ der EU –
und das ist die EZB – reglementieren. In den Verträgen der Europäer zur EZB ist der Europäischen Gerichtshof EuGH nämlich als einziger „Kontrolleur“
der EZB-Mannschaft bestimmen.

So werden die Mitglieder der EZB Gremien zwar von der Politik eingesetzt. Ihre Absetzung ist nur durch den EuGH möglich – auf Antrag der Kollegen aus dem EZB-Rat oder dem Direktorium. Auch ob eine geldpolitische Maßnahmen außerhalb des vertraglichen Auftrages der EZB liegt, kann nur der EuGH feststellen.

Wie das Gericht im Fall der Anleihenkäufe entscheidet ist offen. Das Bundesverfassunggericht hat allerdings angedeutet, dass es nicht jede Art von Urteil tatenlos hinnehmen wird. Denn einen Hebel haben auch die nationalen Gerichte noch: Sollten sie glauben, dass ihre Verfassung durch eine europäische Behörde oder eine Vertrag verletzt werden, können sie ihrer Regierung die Zusammenarbeit mit dieser Behörde untersagen.

Mehr Beiträge vom finanzjournalisten blog

Weitere Beiträge
Schlagwörter:
EuroPolitik
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team