Immer mehr Firmen und Verbände glänzen in der Öffentlichkeit mit einem Kodex. Wohlverhaltensregeln sind aber oft nicht mehr als zahnlose Papiertiger, es sei denn sie werden kontinuierlich überprüft und Mängel angeprangert, so wie jüngst beim Deutschen Derivate Verband (DDV).
Jedes Unternehmen, das einen „Code od Conduct“ formuliert, muss auch Regeln für die Einhaltung definieren. Ganz offiziell existiert keine Überwachungsinstanz. Meist sind das Stichproben, aber selten eine ganz offizielle Prüfung. Vorbildlich hat das der Deutsche Derivate Verband (DDV) gelöst. Zumindest vorerst. Drei Wissenschaftler überpüften die freiwillige Selbstverpflichtung der Emittenten. Das Ergebnis war zunächst nicht überzeugend. In der ersten Rund erfüllten lediglich 90,5 Prozent der Mitglieder den Derviate Kodex. Daher wurden diese zu Behebung ihrer Fehler aufgefordert. Die Überprüfung wirkte: 98,3 Prozent erfüllten die Regeln in der zweiten Runde. Das sind aber immer noch nicht alle.
Der eine oder andere Emittent muss noch Absatzzahlen liefern und kleinere organisatorische Mängel abstellen. Das muss zwingend weiter verfolgt werden. Ebenso hat sich gezeigt, dass die Wohlverhaltensregeln nicht mehr in allen Fällen zeitgemäß sind. In einigen Punkten haben neuere gesetzliche Vorschriften den Kodex überholt. Da ein Kodex aber nur sinnvoll ist, wenn er über Gesetzesregeln hinausgeht, steht nun die Überarbeitung an. Dabei muss auch definiert werden, in welchen Abständen eine erneute Prüfung stattfindet. So manchem anderen Kodex würde eine fachkundige Prüfung und härtere Regeln nicht schaden.
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