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Freitagsfrage: Was hat die BaFin zum Thema Bonitätsanleihen nun entschieden?

Bonitätsanleihen sollten komplett vom Markt verschwinden, so das Vorhaben der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Doch nun scheint ein komplettes Verbot vom Tisch. Vorläufig zumindest.

Mit Bonitätsanleihen erwerben Anleger Anleihen von einem Schuldner und setzen dabei auf die Bonität eines oder mehrerer weiterer Schuldner. Die Aufsichtsbehörde wollte den Vertrieb einstellen, da die Anleger die mit den Papieren verbundenen Risiken nur schwer einschätzen könnten.

Doch nun scheint ein Kompromiss gefunden: Die BaFin teilte heute mit, dass das geplante Verbot erst mal zurückgestellt werde und eine erneute Überprüfung in sechs Monaten anstehe. Die Finanzbranche legte eine Selbstverpflichtung vor, die von der BaFin offensichtlich zunächst als ausreichend erachtet wird.

Eine der auffälligsten Änderungen ist die Bezeichnung: statt Bonitätsanleihen werden die Papiere nun bonitätsabhängige Schuldverschreibungen genannt. Eine weitere ist die Stückelung, die Papiere sollen nur noch in einer Mindeststückelung von 10.000 Euro aufgelegt werden können und primär sollen sich die Anleihen nur auf einen Referenzschuldner beziehen. Mehrere Schuldner dürfen nur gewählt werden, wenn damit eine Risikostreuung für den Privatkunden erreicht wird.

Zudem müssen die Anleihen mit einem festen Zinssatz ausgestattet sein und dürfen nur an Anleger verkauft werden, die in Risikoklasse 3 eingestuft sind – das sind risikobereite Anleger, die auch bereit sind, Verluste hinzunehmen. Auch die Beratung beim Anleger soll unter anderem intensiviert werden und die Anbieter wollen generell nur noch Referenzschuldner mit einer soliden Bonität wählen.

Die Einschränkungen für die Anbieter aufgrund der Selbstverpflichtung sind überschaubar und bringen für Anleger mehr Sicherheit als bisher. Da die Branche jedoch sehr kreativ bei der Schaffung neuer Strukturen ist, sollte die BaFin die Entwicklung nicht nur in sechs Monaten genau prüfen, sondern stets genau beobachten.

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