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Freitagsfrage: Warum streichen immer mehr Fondsanbieter die Erfolgsgebühren?

Freiwillig streichen DWS und Union Investment die Erfolgsgebühren für ihre in Luxemburg aufgelegten Fonds und folgen damit Deka sowie Allianz Global Investors. Verbraucherschützer loben den Schritt, doch nicht alle Häuser verzichten auf die möglichen Zusatzeinnahmen, die Fondsmanager zu spekulativen Geschäften verleiten.

An sich will ich eine Erfolgsbeteiligung nicht verteufeln. Gute Leistungen sollten honoriert werden. Warum sollte der Fondsmanager, wenn er eine Outperformance erwirtschaftet, nicht auch davon profitieren? Das Problem an der Sache: Die Gebühr fällt an, wenn der Fondsmanager eine Überrendite erwirtschaftet, schneidet er aber schlecht ab, geht das zu Lasten des Kunden. Das dürfte Fondsmanager dazu verleiten, höhere Risiken in Kauf zu nehmen um die Chancen auf eine Outperformance zu erhöhen. Geht die Rechnung nicht auf, hat der Kunde das Nachsehen. Daher sind Erfolgsbeteiligungen immer ein zweischneidiges Schwert.

In Deutschland ist die Berechnung einer Erfolgsgebühr für Fonds, die hierzulande aufgelegt wurden, seit 2013 verboten. Bis diese Regelung auch in Luxemburg umgesetzt wird, scheint nur eine Frage der Zeit, weshalb der freiwillige Verzicht offenbar die ohnehin drohende Entwicklung vorwegnimmt.

Die Einnahmeausfälle der Kapitalanlagegesellschaften aufgrund fehlender
Erfolgsgebühren schätzen Experten auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Geld, das den Investmentgesellschaften an anderer Stelle fehlen wird. Die Investoren dürfen also gespannt sein, an welchen Gebühren die Anbieter demnächst schrauben. 

 

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