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Freitagsfrage: Riester-Rente – was ändert sich 2018?

Gut ein Fünftel aller Riester-Verträge ruht – das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Auch die Beliebtheit der Riester-Rente stagniert. 2018 gibt es aber immerhin etwas mehr Förderung als bisher.
Hier die wichtigsten Fakten.

16, 535 Millionen Riester-Verträge zählte das Bundesozialministerium im 3. Quartal 2017 – im Vergleich zum Jahr 2016 ist das sogar ein kleiner Rückgang.

Und immerhin jeder fünfte Vertrag ruht, schätzt das Ministerium.

Das Gros der abgeschlossenen Verträge entfällt immer noch auf Riester-Versicherungen, die wegen hoher Vertriebskosten und schmaler Renditeperspektiven eigentlich weniger empfehlenswert sind.

Langfristig interessanter ist das Fondssparen mit Riester. Schließlich kann man von den langfristigen Chancen der Börsen profitieren bei einer Garantie der eingezahlten Beiträge mitsamt staatlicher Förderung. Kursverluste braucht man also nicht zu befürchten. Die Kehrseite der Medaille: Die Absicherung kostet allerdings etwas Rendite.

Ab 2018 gibt es bei Riester Verbesserungen:

– Mehr staatliche Förderung: Die Grundzulage steigt von derzeit 154 Euro auf dann bis zu 175 Euro. Die volle Zulage erhält man, sofern man mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens (max. 2.100 Euro abzüglich der Zulage selbst) pro Jahr in seinen Vertrag einzahlt. Bei den Kinderzulagen bleibt allerdings die Lage unverändert: Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr, sonst sind es 185 Euro.

– Erleichterungen auch für Wenig-Verdiener: Bisher liefen sie Gefahr, dass Riester-Renten auf eine Grundsicherung im Alter voll angerechnet wurde. Nun erhalten Rentner in Grundsicherung einen Grundfreibetrag von monatlich 100 Euro. Was sie an Riester-Rente darüber hinaus erhalten, bleibt zu 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einer Grenze von 202 Euro.


 

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