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Freitagsfrage: Mit wie vielen Ländern tauscht Deutschland eigentlich Informationen über Finanzkonten aus?

Geld im Ausland anlegen und dann bei der deutschen Steuererklärung „vergessen“? Das ist eine ziemlich schlechte Idee. Denn Anleger mit einem Hang zu verschwiegenen ausländischen Kapitalanlagen haben den deutschen Fiskus schnell im Nacken. Relevante Daten zu Finanzkonten werden nämlich mit immer mehr Staaten ausgetauscht.

Auf die Ehrlichkeit seiner Bürger müssen sich die Finanzbeamten hierzulande lange nicht mehr so verlassen wie früher – Grund dafür ist der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten nach dem Standard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Seit 2017 erhält das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn Bankinformationen und Kapitalerträge deutscher Investoren von zahlreichen Quellenstaaten frei Haus geliefert.

Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 26.6.2019 (Az. IV B 6 – S 1315/13/10021:052) sind nun bald 94 Staaten mit dabei – von A wie Andorra über G wie Grenada bis hin zu Z wie Zypern. Der Austausch verfolgt das Ziel, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Bürger mit deutschem Wohnsitz müssen ihre ausländischen Kapitalerträge über die Steuererklärung (Anlage KAP) nachmelden, damit das Finanzamt die Abgeltungsteuer nachberechnen kann. „Vergessen“ fällt wegen des Datenaustauschs daher schnell auf. 


 

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Abgeltungsteuer
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