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Freitagsfrage – Dürfen Banken von Privatkunden Negativzinsen verlangen?

Das Thema ist schon seit langem ein Aufreger. Kein Wunder, dass das Verfahren vor dem Landgericht Tübingen bundesweite Aufmerksamkeit erfährt. Denn es geht um die Frage, ob Banken in Zeiten wie diesen von Privatkunden Negativzinsen verlangen dürfen. Zumindest bei Neukunden könnte das möglich sein.

Bei Neukunden könnten Negativzinsen möglicherweise rechtens sein, anders allerdings dürfte die Lage bei Bestandskunden aussehen, so deuteten es die Richter in der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen. So mancher Anlegeranwalt sieht das ähnlich:
Man könne allerdings nicht einen Bestandskunden, der bei einer Bank Einlagen verwahren lässt, de facto über die Erhebung von Negativzinsen oder „Verwahrgebühren“ zu einem Kreditkunden werden lassen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) klagt gegen die Volksbank Reutlingen  (Az.: 4 O 187/17), wie von uns bereits berichtet. In einen inzwischen
zurückgenommenen Preisaushang hatte die Bank Minuszinsen auch von
Privatkunden verlangt, sich aber trotz späterer Rücknahme nicht dazu
verpflichten wollen, dauerhaft darauf zu verzichten. Am heutigen Tage wurde der Fall mündlich verhandelt. Mit einem Urteil ist Ende Januar 2018 zu rechnen. Gut möglich, dass das Verfahren dann noch bis vor dem Bundesgerichtshof landet.

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