Ab heute müssen deutsche Verbraucher, deren Bank hops geht, nur noch sieben Tage warten, bis sie ihr Geld zurückkommen. Die Regeln zur Einlagensicherung werden damit weiter verbessert.
Bisher sind es 20 Arbeitstage, künftig sieben: Im Falle einer Bankinsolvenz wird die Frist für die Entschädigung der Kunden bei der gesetzlichen Einlagensicherung ab 1. Juni 2016 von bisher 20 auf sieben Arbeitstage verkürzt. Damit setzen die deutschen Sicherungssysteme schon jetzt und damit schneller als erforderlich die Vorgaben der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie vollständig um.
Das Geld gibt es ohne Antrag automatisch zurück. Wie es laufen soll, zeigt eine Grafik der Entschädigugnseinrichtung deutscher Banken.
Die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung wurde bereits am 3. Juli 2015 in deutsches Recht
umgesetzt und hatte die Spielregeln für die Einlagensicherung in Europa
stärker vereinheitlicht.
Alle wichtigen Details zur geltenden Regelung finden Sie bei uns im Blog. Dazu zählt auch, dass Verbraucher seit 2015 einmal jährlich über das Schutzniveau informiert werden müssen.
Inzwischen will die EU-Kommission noch weitergehen und arbeitet an Plänen zu EU-weiten Sicherungstöpfen – bei den Deutschen Kreditwirtschaft und auch in der hiesigen Politik beißt sie dabei aber auf Granit.
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