Array ( )

Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Private Finanzen » Einlagensicherung – Besserer Schutz für Bankkunden

Einlagensicherung – Besserer Schutz für Bankkunden

Ab 3. Juli verbessert sich die Einlagensicherung für Bankkunden in Europa. Die wichtigsten Punkte, die Verbraucher kennen sollten.

100 000 Euro pro Kunde und Bank – soviel Geld auf dem Konto war schon bislang bei Banken und Sparkassen in Deutschland und in den EU-Staaten per Gesetz abgesichert. Doch zum 3. Juli treten trotzdem einige Verbesserungen im Detail in Kraft. Zum Beispiel, dass alle fünf Jahre dieser Sicherungswert an die Inflationsentwicklung in der EU angepasst werden kann. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Rechtsanspruch auf Einlagensicherung
Ob Kunde einer Privatbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank: Alle Einleger in Deutschland erhalten künftig einen Rechtsanspruch auf Entschädigung ihrer gedeckten Einlagen bis 100 000 Euro; für Ehepaare mit Gemeinschaftskonto sind es 200 000 Euro. Dazu zählen insbesondere Guthaben auf Giro-, Tages- und Termingeldkonten. Auch Einlagenzinsen, die zwar aufgelaufen, aber noch nicht gut geschrieben wurden, fallen darunter.

Bislang hatten die Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland noch keinen formalen Rechtsanspruch. Denn diese Institute gehören gesonderten Sicherungseinrichtungen an, die die Institute selbst schützen und eingreifen, bevor es überhaupt zu einem Entschädigungsfall kommt. Durchaus mit Stolz verweist etwa die Sparkassenorganisation darauf, dass noch kein Kunde jemals Geld verloren hat.

Weiterhin zusätzliche freiwillige Einlagensicherung
Zusätzliche freiwillige Einlagensicherung in Deutschland bleibt bestehen
Die Kundengelder bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren und bleiben wegen der Institutssicherung auch künftig zusätzlich auch mittelbar gesichert, dafür aber sogar zu 100 Prozent und ohne Begrenzung. Bei den privaten Banken wird es weiterhin den Feuerwehrfonds des Bankenverbands geben, der zusätzlichen Einlagenschutz in hohen Summen verspricht. Die Schutzgrenze der eigenen Bank lässt sich auf der Website des Bankenverbands abrufen unter www.bankenverband.de/einlagensicherung. Durchschnittlich sind dies nach Auskunft des Verbands aktuell knapp 200 Mio. Euro pro Einleger.

Im Ausnahmefall höhere Schutzgrenze
Wer wegen eines besonderen Lebensereignisses, wie es so schön heißt, zwischenzeitlich mehr Geld auf einem Konto liegen hat, genießt im Pleitefall der Bank sogar höheren Schutz: Einlagen von maximal 500 000 Euro bis sechs Monate nach Einzahlung sind dann vom gesetzlichen Schutzumfang abgedeckt. Allerdings müssen Kunden in diesem Fall einen Antrag auf Entschädigung stellen und bestimmte Nachweise erbringen. Damit werden Fälle abgedeckt wie der Verkauf einer Privatimmobilie oder die Auszahlung einer Abfindung etc.

Weniger Bürokratie
Ansonsten müssen Bankkunden, bei denen maximal 100 000 Euro im Feuer stehen, fortan grundsätzlich keinen Antrag auf Entschädigung stellen, sondern erhalten ihr Geld automatisch zurück. Kunden von hiesigen Zweigstellen von Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum erhalten die Entschädigung künftig von der zuständigen deutschen Einlagensicherung und müssen sich nicht mehr an die Entschädigungseinrichtung im Ausland wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Erweiterter Schutzumfang
Bislang umfasste die gesetzliche Einlagensicherung nur Einlagen in Euro oder einer EU-Währung; freiwillige Regeln konnten auch bisher schon einen weiteren Schutzumfang vorsehen. Zukünftig gilt die gesetzliche Sicherung unabhängig von der Währung des Kontos, also z.B. auch für Konten, die auf US-Dollar lauten. Die Entschädigung erfolgt allerdings in Euro.

Schnellere Entschädigung
Geht eine Bank in der EU hops, kommen Bankkunden künftig schneller als bisher an ihr Geld. Bislang durften sich die Entschädigungseinrichtungen 20 Arbeitstage Zeit lassen, spätestens ab 2024 nur noch sieben. In Deutschland gilt die Sieben-Tage-Frist sogar bereits ab 1. Juni 2016.

Mehr Beiträge vom finanzjournalisten blog

Weitere Beiträge
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team