Vor lauter Entsetzen über den von Donald Trump verhängten Einreisestopp ist eines fast untergegangen: Der neue US-Präsident will die Bankenregulierung zurückdrehen, die Barack Obama nach der Finanzkrise verhängt hatte, um das System stabiler zu machen. Wie gefährlich ist das?
Mehr Eigenkapital, bessere Aufsicht – alle westlichen Staaten haben ihre Banken nach der Finanzkrise fest an die Kandare genommen. Zu fest wie manche Kritiker meinen. Denn die Vorschriften sind mit viel organisatorischem Aufwand und hohen Kosten verbunden, und vor allem: Sie schränken die Möglichkeiten für Banken ein, Kredite zu vergeben.
Aufgeblüht sind dagegen Schattenbanken, also Institute, die keine Banklizenz halten aber dennoch immense Gelder verwalten. Black Rock in den USA ist das größte dieser Institute. Welche Risiken in diesen Geschäften stecken, weiß aber niemand genau, denn die Aufsicht bei Schattenbanken ist äußerst rudimentär. Regelmäßig warnen große internationale Institutionen wie der IWF vor möglichen Folgen, die ein Kollaps wichtiger Schattenbanken für die Welt haben könnte. Aber ob der droht, das weiß mangels Aufsichts- und Berichtspflicht niemand.
Ist es also sinnvoll, die Regeln für Banken nun wieder ein wenig zu lockern? Im Prinzip ja, wenn gleichzeitig die Regeln für Schattenbanken verschärft werden und die Lockerung wirklich nur die aufwändigen und verzichtbaren Teile der Regulierung betreffen.
Dass genau das bei der Initiative von Donald Trump heraus kommen könnte, halten Beobachter aber für unwahrscheinlich. Denn einige seiner Regierungsmitglieder sind lange bei Goldmann Sachs beschäftigt gewesen und werden wohl eher dafür sorgen, dass vor allem lästige oder teure Beschränkungen aufgehoben werden. Von neuen Regeln für Schattenbanken ist ohnehin nicht die Rede.
Für europäische Banken ist das eine weitere schlechte Nachricht. Sie haben immer noch mit den strengen europäischen Regeln zu tun und ohnehin genug sonstige Probleme, von faulen Krediten aus der Vergangenheit bis hin zu der katastrophalen Ertragslag in Niedrig- und Nullzinszeiten.
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