Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Allgemein » Die Erträge aus der Wertpapierleihe stehen den Anlegern zu

Die Erträge aus der Wertpapierleihe stehen den Anlegern zu

Viele Anleger wissen es nicht: Ihre Fondsgesellschaft verleiht die Aktien oder Anleihen an andere Marktteilnehmer und kassieren dafür Erträge. Diese schreiben sie aber nicht immer voll den Kunden gut. Das soll sich nun ändern, denn die europäische Aufsichtsbehörde ESMA hat die Regeln für börsengehandelte Indexfonds (ETFs) verschärft.

Demnach sollen alle Erträge nach Abzug der Kosten an die Anleger weitergegeben werden. Branchenprimus BlackRock kassiert bisher beispielsweise 40 Prozent der Erträge ein und reicht 60 Prozent an die Anleger weiter.

Die Wertpapierleihe ist ein fester Bestandteil der Fondsgeschäfts. Ein Marktteilnehmer, der Aktien besitzt, verleiht seine Wertpapiere gegen Gebühr an Dritte. Wie hoch der Ertrag ist, hängt stark vom Angebot und der Nachfrage nach den jeweiligen Aktien oder Anleihen ab. Generell wirken die Erträge aus der Leihe gering. Oft sind es nur 0,2 bis 0,5 Prozent, doch das genügt teilweise um die Managmentgebühren bei den ohnehin kostengünstigen ETFs auszugleichen.

Die neuen ESMA-Regeln fordern zudem mehr Transparenz von den Anbietern im Hinblick auf die Indizes. Detaillierte Daten über die aktuelle Zusammensetzung oder Gewichtung der einzelnen Titel im Index sind zum Teil nur bei den Indexanbietern zu bekommen – und gebührenpflichtig. Eine weitere Neuerung ist die Klarheit in der Namensgebung. In der Bezeichnung dürfen die Fonds nur noch ETF im Namen tragen, wenn es sich wirklich um Sondervermögen handelt. Für die Anleger erleichtert das die Abgrenzung zu den weniger sicheren Produkten wie Exchange Traded Commodities (ETCs)oder Exchange Traded Notes (ETNs).

Weitere Beiträge
Schlagwörter:
AnlegerwissenFonds
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team