Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Allgemein » Britische Lebensversicherungen – Hoffnung für gebeutelte Anleger

Britische Lebensversicherungen – Hoffnung für gebeutelte Anleger

Es klang ja sooo viel versprechend: Auf Kredit eine vermeintlich renditeträchtige angelsächsische Lebensversicherung abschließen und damit auch noch Steuern sparen. Doch das Kalkül ging ganz oft nicht auf, die Anleger fuhren herbe Verluste ein. Mehrere aktuelle Urteile lassen gebeutelte Anleger hoffen.

Als Ende der neunziger Jahre die Aktienkurse in immer höhere Regionen kletterten, standen Lebensversicherungen nach angelsächsischem Muster hoch im Kurs. Die ausländischen Anbieter verkauften über deutsche Finanzvertriebe Policen, bei denen der Aktienanteil weitaus höher war als bei den klassischen inländischen Lebensversicherungen. Damit, so die Verkaufsargumente der Vermittler, sollten Anleger überdurchschnittliche Renditen für ihre Altersvorsorge erzielen.

An gutverdienende Kapitalanleger wurden die Policen teilweise in Kombination mit einem Kredit als Steuersparmodell verkauft. Der ausgezahlte Kredit wurde sofort in eine Police investiert und sollte sich dann durch regelmäßige Auszahlungen praktisch von selbst zurückzahlen. Denn die Rendite der Police sollte angeblich höher sein als der Kreditzins.

Doch nach den Kapitalmarktkrisen 2001 und 2008 ging die Rechnung nicht mehr auf. Die einst in Aussicht gestellten üppigen Renditen wurden rigoros gekürzt, für die Anleger wurde der Renditetraum zum Alptraum, schreibt der Anlegeranwalt Mathias Nittel.

Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil den Versicherungskonzern Clerical Medical dazu verurteilt, sich an den ursprünglich in Aussicht gestellten bis 2041 laufenden Entnahmeplan zu halten (Aktenzeichen 7 U 144/10). Die Einmaleinzahlung war in diesem Fall durch einen Kredit finanziert worden. Die Versicherung hatte sich darauf berufen, dass der Policenwert durch die vereinbarten Auszahlungen verbraucht worden und sie damit von einer künftigen Zahlung der vereinbarten Beträge frei geworden sei.

Das OLG sah dies anders und entschied zu Gunsten der Anleger, dass Clerical Medical weiterzuzahlen habe, auch wenn das Policenguthaben eigentlich aufgebraucht ist. Aufgrund der Aussagen im Versicherungsschein könne der Kläger davon ausgehen, dass es sich bei den regelmäßigen Entnahmen nicht um eine unverbindliche Musterberechnung, sondern um ein konkretes Leistungsversprechen gehandelt habe, lautet die Begründung der Richter.

Dieselbe Ansicht vertraten kurz darauf auch die Richter am Landgericht Koblenz, die über eine nicht kreditfinanzierte Police von Clerical Medical zu urteilen hatten. Auch hier wurde die Versicherung dazu verurteilt, den im Versicherungsschein ausgewiesenen Entnahmeplan unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Policenwertes einzuhalten (Aktenzeichen 16 O 330/10).

Nach Ansicht der Kanzlei Nittel hat sich damit die Situation für Kunden von angelsächsischen Lebensversicherungen deutlich verbessert: Wer als Geschädigter von der Kürzung der ursprünglichen Entnahmepläne betroffen ist, könnte Chancen haben, die im Versicherungsschein aufgeführten Auszahlungen möglicherweise gerichtlich durchzusetzen.

Weitere Beiträge
Schlagwörter:
Geldanlage
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team