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Anlegerschutz: Als Tiger gesprungen…..

…. als Bettvorleger gelandet. Dieses Fazit könnte man zu fast allen Gesetzesvorhaben ziehen, die in den vergangenen gut einem dutzend Jahren zum Thema Anlegerschutz in Deutschland gestartet wurden. Denn: Anbieter- und produktübergreifende Kontrolle und ein Anlegerschutz aus einem Guss bleiben weiterhin ein Traum. Heute berät der Bundestagsfinanzausschuss über ein neues Anlegerschutzgesetz.

Zugegeben, der Bundesrat drückt sich etwas gestelzt aus: Ihm gehen „die vorgesehenen Neuregelungen nicht weit genug, denn sie führen nicht zu der im Ergebnis notwendigen konsequenten Neuordnung der Aufsichtsstrukturen bezüglich des Kapitalmarkts, die aus Sicht der Länder nur darin bestehen kann, die Zuständigkeit für die Überwachung sämtlicher Finanzdienstleistungsunternehmen den allein hierauf entsprechend qualifizierten Bundesbehörden zu übertragen“. Klingt wie ein Kommentar zum geplanten „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“, das im Januar 2011 im Bundestag verabschiedet werden soll und derzeit beraten wird. Ist es aber nicht!

Es ist eine Bundesratsstellungnahme aus dem Jahr 1997 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, die der Anlegeranwalt Peter Mattil bei einer Anhörung zum aktuell geplanten Gesetz aus der Asservatenkammer zog. Das Problem ist also seit mindestens 14 Jahren allseits bekannt. Doch eine einheitliche Produkt- und Anbieteraufsicht von Anlageprodukten ist auch noch im ausgehenden Jahr 2010 eine ferne Vision, die Lobbygruppen der Vermittler sind offenbar zu stark:

Freie Vermittler dürfen mit Gewerbeschein aktiv werden und so komplexe und hochriskante Produkte wie Geschlossene Fonds verklopfen, ein Bankberater dagegen muss bei der Anlageberatung inzwischen zumindest formal hohe Anforderungen erfüllen, ist auf anleger- und anlagegerechte Beratung verpflichtet und muss über seine Beratung ein Protokoll erstellen, das offenbar aber oft nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wird.

Diese Unterschiede im Anlegerschutzniveau sind eklatant – und man darf gespannt sein, ob der Bundesgesetzgeber sich mit der gleich für Anfang 2011 geplanten „Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ mehr zutrauen wird. So wie es jetzt aussieht, scheinen die Arbeitsplätze von mehreren zehntausend freien Vermittlern manchen Parlamentarien jedenfalls wichtiger zu sein als die Altersvorsorge und Geldanlage von Millionen Sparern. Das kann einem wirklich die Tränen in die Augen treiben.

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