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Abgeltungsteuer wird zum heißen Wahlkampfthema

In einem Punkt sind sich CDU, CSU und SPD einig: Die Abgeltungsteuer soll bald fallen – und Steuern auf Aktienerträge sollen anschließend einen Großteil der Mehreinnahmen bringen, die für die Finanzierung teurer Wahlgeschenke nötig sind. Für Aktionäre kann die geplante Steuerreform teuer werden.

„Einkommen aus harter Arbeit dürfen nicht stärker besteuert werden als Einkommen aus Aktienbesitz“, fordert die SPD, und Bayerns Finanzminister Söder will mit seinen Steuerreform-Plänen vor allem eine „neue Balance zwischen Aktien und Arbeit.“ Sozialdemokraten ebenso wie die Unionsparteien bauen mit solchen Sprüchen wieder einmal die Aktie als großen Feind der Bevölkerungsmehrheit auf.

Man hätte es auch einfacher sagen können: Nach dem ziemlich sicheren Aus für die Abgeltungsteuer muss dann künftig jeder Anleger seine Kapitalerträge wie bis Ende 2008 zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern und nicht mehr wie bisher mit 25 % plus Soli plus Kirchensteuer.

Dieser Schritt ist logisch, weil ab 2017 die Zusammenarbeit der internationalen Finanzbehörden so weit ist, dass es schwierig wird, Kapitalerträge vor dem Fiskus zu vertecken, auch wenn sie in Luxemburg oder anderen früheren Steueroasen erzielt werden. Menschen mit hohem Steuersatz müssen nach einem Aus für die Abgeltungsteuer in der Regel deutlich mehr zahlen – bis zum Spitzensteuersatz von 42 % –, für viele Anleger dagegen könnte die Abschaffung sogar positiv sein, zumindest theoretisch: Dann, wenn sie Aktienbesitzer sind.

Denn anders als es der Großangriff der Koalitionsparteien auf die Aktie vermuten lässt, werden  Dividendenpapiere keineswegs bevorzugt behandelt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde auch die Doppelbesteuerung der Aktie eingeführt. Zuvor konnten Anleger die Steuern, die das Unternehmen vorab schon auf die Erträge bezahlt hatte, zur Hälfte anrechnen lassen –  so sah es das so genannte Halbeinkünfteverfahren vor.

Normalerweise müsste eine Abschaffung der Abgeltungsteuer daher von einer wieder zumindest teilweisen Anrechnung der Unternehmensteuer begleitet werden. Das verlangen die Steuersystematik und die Steuergerechtigkeit. Der Belastungsunterschied zur heutigen Lösung wäre dann sogar beim Spitzensteuersatz nicht mehr so gewaltig. Hinzu kommt, dass dann wie bei den anderen Einkunftsarten auch Werbungskosten wie HV-Besuche und Depotgebühren wieder absetzbar wären – das mindert die Steuerlast zusätzlich.

Aber nachdem die Politiker dringend Mehreinnahmen brauchen, ist zu befürchten, dass das Aus für die Abgeltungsteuer weder mit einer teilweisen Beseitigung der Doppelbesteuerung noch mit der vollen Anrechnung von Werbungskosten einhergehen wird. Ganz zu schweigen von der Wiedereinführung einer Spekulationsteuerfrist – bis Ende 2008 betrug sie ein Jahr – ab der die Kursgewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei sind.

Dabei wäre gerade eine Spekufrist von ein bis fünf Jahren das richtige Instrument, um langfristige Aktienanleger gegenüber kurzfristigen Zockern zu bevorzugen. Das wäre auch unter dem Aspekt einer geplanten Rentenreform sinnvoll. Denn ohne einen gewissen Aktienanteil werden betriebliche und private Altersvorsorge angesichts von Nullzinsen ganz sicher auf keinen grünen Zweig kommen.

Die Aktie sollte deshalb von der Politik nicht länger verteufelt sondern als das angesehen werden, was sie ist: Eine Beteiligung an einem Unternehmen, die langfristig viel höhere Erträge bringt als Zinsanlagen.

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