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Vorsicht Rücknahmegebühr!

Geiz ist geil: Anleger greifen bei Aktionen gerne zu, wenn Fonds ohne Ausgabeaufschläge oder mit hohen Rabatten angeboten werden. Doch Vorsicht: Teilweise werden Rücknahmegebühren erhoben.

Lange Zeit war es üblich, dass Investoren ihre Fonds zum Nettoinventarwert (NAV) zurückgeben konnten, also den Wert, den die im Fonds enthaltenen Aktien und andere Asstes aufweisen. Doch in Zeiten flauer Mittelzuwächse, wie wir sie bei aktiv gemanagten Fonds seit langem beobachten, und damit geringer Erträge bei den Fondsgesellschaften, werden diese erfinderisch und erheben zum Teil auch Gebühren beim Verkauf von Fondsanteilen. In der Praxis werden vom Nettoinventarwert dann meist ein bis zwei Prozent einbehalten.

Anleger sollten daher beim Erwerb genau auf die Gebührenstruktur achten: Wichtig ist nicht nur, ob und in welcher Höhe ein Ausgabeaufschlag erhoben wird, sondern auch die Höhe der jährlichen Verwaltungsgebühr und ob eine Rücknahmeabschlag berechnet wird. Denn jeder Cent Gebühr schmälert die Performance des Anlegers. Generell lohnt ein Investment nur, wenn der Fondsmanager nach Abzug aller Kosten besser ist, als der breite Markt. Ansonsten – und das ist häufig der Fall – sind börsengehandelte Indexfonds, ETFs, ganz klar die bessere Wahl.

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