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Kleinanlegerschutzgesetz – Finanzaufsicht darf genauer hinschauen

Seit Mai 2002 gibt es die Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht, kurz BaFin. Doch der kollektive Verbraucherschutz gehörte bislang nicht zu ihren Aufgabengebieten. Ein Unding, meinten Verbraucherschützer schon seit Gründung der Behörde. Doch künftig ändert sich das. So sieht es das neue Kleinanlegerschutzgesetz vor, das wohl ab Mitte 2015 gelten soll.

Wie oft der Gesetzgeber bereits den Anlegerschutz per Gesetz verbessern wollte, lässt sich kaum mehr zählen, doch immer war meist schon beim Verabschieden des Gesetzes klar, dass Lücken und Ungereimtheiten bestehen bleiben. So ist es zwar auch dieses Mal. Allerdings hat der Gesetzgeber immerhin wichtige Forderungen, die bereits seit mehr als einem Jahrzehnt erhoben werden, aufgegriffen.

So darf die Finanzaufsicht BaFin sich erstmals den „Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen“ auf die Fahnen schreiben und wird dazu ermächtigt „Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint“. Das ist eine wichtige Aufgabenerweiterung für die BaFin, loben Verbraucherschützer. Das Amt dürfte künftig vermehrt Warnungen für Anleger aussprechen, wie es bei der österreichischen Finanzaufsicht bereits seit Jahren Gang und Gäbe ist.

Die Liste der Vermögensanlagen wird erweitert unter anderem um partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen sowie vergleichbare Produkte. Sie fehlten bislang in der Liste, was dubiose Anbieter wie Prokon natürlich prompt ausgenutzt hatten. Ausnahme und Erleichterungen bei Prospekten und Veröffentlichungen soll es insbesondere für Crowdinvesting, Start-ups sowie soziale und gemeinnützige Projekte geben, die sich in ihren Geschäftsmodellen von den Gesetzesplänen allerdings gefährdet sahen. Hier ist allerdings umstritten, ob die Erleichterungen ausreichen bzw. sinnvoll ausgestaltet sind. Der Gesetzgeber sollte sich diesen Bereich daher nochmals genau anschauen, bevor das Gesetz final im Bundestag verabschiedet ist.

Ärgerliche Lücken aber gibt es weiterhin, vor allem, was die Regulierung von freien Vermittlern von Finanz- und Vermögensanlagen betrifft – auch wenn die formalen Anforderungen an die Vermittler inzwischen angehoben wurden, sind und bleiben die lokalen Gewerbeaufsichtsämter und nicht die zentrale Finanzaufsicht BAfin für die Aufsicht zuständig. „ Ob diese Behörden personell und fachlich in der Lage sind, eine solche Aufgabe zu meistern, ist mehr als fraglich“, fragt Finanztest meiner Meinung nach zurecht. Vor allem könnte die Bafin bei einer zentralen Beaufsichtigung schneller Erkenntnisse über dubiose Vertriebsmaschen gewinnen und auswerten, als es bei einer dezentralen Aufsicht möglich ist.

Klar ist aber auch: Anleger brauchen nicht zu glauben, dass es künftig keine dubiosen Produkte mehr geben wird. Abzocker werden weiter nach möglichen Gesetzeslücken Ausschau halten und Anleger ansprechen. Wenn man nicht kapiert, dass bei höheren versprochenen Renditen auch das Risiko dementsprechend höher ist, muss man sich nicht wundern, wenn man sein Geld verliert.

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