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Freitagsfrage: Wie lange muss man eigentlich Kontoauszüge aufheben

Sie sind gerade dabei, die Unterlagen für die Steuererklärung zusammenzutragen – und stoßen dabei auf Kontoauszüge der vergangenen Jahre? Doch wie lange müssen Sie die eigentlich aufbewahren?

Beim Kramen für die Steuererklärung sind Ihnen die Auszüge von 2003 in die Hände gefallen? Die können Sie getrost wegwerfen – und zwar am besten geschreddert.

Für Privatpersonen gibt es – von einer wichtigen Ausnahme abgesehen – keine gesetzliche Pflicht, die Unterlagen aufzubewahren. Es empfiehlt sich allerdings, Kontoauszüge erst nach drei Jahren zu schreddern. Denn das ist der Zeitraum, nach der Alltagsgeschäfte verjähren. Anhand der Auszüge nämlich können Sie zum Beispiel in einem Streitfall nachweisen, dass Sie Rechnungen bezahlt haben – das kann wichtig sein bei einem Garantiefall.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Zahlungsbelege für Handwerker- oder Dienstleistungen rund um ein Grundstück müssen Sie zwei Jahre lang archivieren. Der Fiskus will kontrollieren können, ob der Handwerker die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen hat. Auch Arztrechnungen sollten Sie so lange aufheben, schreibt der Bundesverband deutscher Banken.

Und noch eine Ausnahme gibt es für Besserverdiener: Wer pro Jahr auf positive Einkünfte von mehr als 500.000 kommt, muss eine Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren beachten, schreibt die Direktbank ING-Diba. Personen, die zur Buchhaltung verpflichtet sind, etwa Selbständige, müssen die Unterlagen über Geschäftskonten übrigens zehn Jahre lang horten.

Wichtig auch: Wenn Sie einen Gärtner oder eine Reinigungskraft beschäftigen, die Sie steuerlich im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung geltend machen möchten, dann müssen die Kontoauszüge so lange aufbewahrt werden, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Gut zu wissen: Der Fiskus erkennt die Kosten nur an, wenn sie von einem Konto überwiesen werden, Barzahlungen akzeptiert er nicht.

Wer allerdings einen Kontoauszug nicht mehr findet, kann zumindest als Online-Banking-Kunde beruhigt sein. Im Online-Banking-Portal seiner Bank oder Sparkasse kann man sich die Auszüge meist für mehrere Jahre zurück noch ausdrucken. Bei vielen Instituten können Sie auch die Auszüge dauerhaft speichern. Brauchen Sie einen Kontoauszug auf Papier, so können Sie ihn bei Ihrer Bank anfordern, denn die Banken selbst müssen Kontoauszüge mindestens zehn Jahre lang gespeichert haben. Allerdings ist dieser Service häufig nur gegen Gebühr zu bekommen.

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