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Freitagsfrage: Werden Kreditkartenzahlungen für Verbraucher bald billiger?

Der Flug ist online ausgesucht, jetzt geht es nur noch ans Bezahlen. Doch dort wartet oftmals die böse Überraschung: Wer mir Kreditkarte zahlen möchte, muss häufig eine Zusatzgebühr für für die Kartenzahlung blechen. Das soll sich bald ändern.

Fürs Bezahlen mit der Karte saftig bezahlen ist derzeit vielfach leider ärgerliche Realität:. Ab 2018 soll das vorbei sein. Künftig dürfen Händler dann in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte mehr für Kredit- oder Debit-Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen – weder im Internet, noch an der Ladenkasse, und zwar europaweit. Insbesondere gängige Kredit- und Zahlkarten wie Master- und Visakarten profitieren davon. Grund dafür ist die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II). 

„Verbraucher werden zukünftig nicht mehr durch zusätzliche Gebühren belastet und in die Irre geführt“, sagt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Neue Regeln sollen Zahlungen im Internet „sicherer und günstiger“ machen. Das verspricht sich Schäuble vom Umsetzungsgesetz der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Es bringt für Verbraucher bei Online-Bezahlungen einige weitere Neuerungen mit sich:

So sollen Kunden bei Online-Zahlungen nur noch moderne TAN-Verfahren nutzen können, Details dazu werden noch auf EU-Ebene erarbeitet. Klar ist aber, dass das sicherheitstechnisch veraltete iTAN-Sicherungsverfahren mit durchnummerierter TAN-Liste wohl ab Herbst 2018 nicht mehr zulässig sein soll.

Künftig tragen Kunden auch geringere Risiken: Wird der Online-Zugang gehackt oder die EC- oder Kreditkarte Karte missbräuchlich eingesetzt, haften Kunden derzeit grundsätzlich bis maximal 150 Euro. 2018 sinkt der Wert auf 50 Euro.

Und last but not least wird Bank-Kunden mit dem neuen Recht ausdrücklich die Nutzung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten erlaubt. Über letztere kann man sich alle seine Konten bei verschiedensten Banken in einer aggregierten Übersicht anzeigen lassen. Beide Dienstetypen werden künftig der Finanzaufsicht Bafin unterstellt. Zum Hintergrund: Bislang sehen die Online-Banking-AGBs der Banken oft vor, dass Kunden ihre PIN und TAN bei bankfremden Diensten, wie etwa Sofortüberweisung, nicht nutzen dürften. Das Bundeskartellamt sah darin eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.

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