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Freitagsfrage – Was versteht man unter PEPP?

Die EU liebt bekanntlich Abkürzungen! Nun will sie die private Altervorsorge der Europäer auf-„pepp“-en. Ende Juni hat die EU-Kommission daher Vorschläge für eine Europa-Rente auf den Tisch gelegt.

Mit dem Verordnungsentwurf für europäische Vorsorgeprodukte namens „Pepp“ (Pan European Pension Product) will die Kommission europäische Qualitätsstandards für Altersvorsorgeprodukte festlegen. Dadurch wären diese Produkte EU-weit in andere Länder vergleichbar und übertragbar. Versicherungen, Banken, Fonds oder Vermögensverwalter dürften diese Produkte dann EU-weit anbieten. Europäische Bürger könnten ihre private Altersvorsolrge beim Umzug innerhalb der EU einfacher mitnehmen.

Der Finanzexperte der Grünen im Europaparlament, Sven Giegold, befürwortet die Pepps ebenso wie der deutsche Fondsverband BVI. „Wenn für alle Anbieter die gleichen Regeln gelten, profitiert der Verbraucher von einem echten europäischen Wettbewerb unter Versicherungen. Bisher belasten Banken, Versicherungen und Fonds die Verbraucher mit unangemessen hohen Kosten wie bei der Riester-Rente. Diese Kosten wird die Europa-Rente durch Vergrößerung des Angebots und bessere Vergleichbarkeit senken“, hofft Giegold. Und weiter: „Dank einer einheitlichen europäischen Definition können Verbraucher viel leichter bessere und günstigere Angebote aus anderen Mitgliedstaaten nutzen.“

Auch der Fondsverband BVI sieht das Konzept positiv: „Die Altersvorsorge der Bürger ist eine der zentralen Fragen, die die EU angesichts der demografischen Entwicklung lösen muss. Mit der Verordnung zur Europa-Rente hat die EU-Kommission ein in vielen Punkten überzeugendes Konzept vorgelegt“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Besonders freut sich der BVI darüber, dass die EU-Kommission erstmals Fonds europaweit als Altervorsorge-Produkte anerkennt – für Leser dieses Blogs schon immer eine Selbstverständlichkeit, für manchen Politiker in Deutschland bis zum heutigen Tage nicht, die immer noch die Gleichung „Altersvorsorge gleich Versicherung“ aufmachen.

Doch hier könnte auch noch der Knackpunkt liegen: Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, PEPP die gleichen steuerlichen Vorteile wie den nationalen Altersvorsorgeprodukten zu gewähren. In Deutschland ist die steuerliche Behandlung von Kapitallebensversicherungen und Fonds, um nur zwei Beispiele zu nennen, derzeit durchaus unterschiedlich.

Bis die ersten Pepp auf den Markt kommen, ist aber Geduld angesagt. Vorerst handelt es sich nur um einen Vorschlag der EU-Kommission, der von EU-Parlament und Rat noch diskutiert werden muss. Wenn das geschehen ist, dürfte es noch gut zwei Jahre dauern, bis es die ersten Produkte geben könnte.

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