Man hat sich schon richtig dran gewöhnt: Seit einigen Jahren verabschiedet der Bundesgesetzgeber im Spätherbst ein so genanntes Jahressteuergesetz – nur die Jahreszahlen ändern sich natürlich, von den Inhalten mal ganz abgesehen. Bei dieser Art Gesetz handelt es sich, wie Spötter sagen, um ein „Lumpensammlergesetz“. Das bedeutet, es greift all die Steuerthemen auf, die sich im Jahresverlauf als neu oder anders oder genauer zu regeln herausgestellt haben und die aus dem Vorjahr als zu klären „übrig geblieben“ sind.
Dabei handelt es sich um eine Vielzahl thematisch gar nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen. Das Jahressteuergesetz 2010, das der Bundesrat Ende November verabschieden wird, listet in der Beschlussfassung des Finanzausschusses auf 125 Seiten ingesamt 32 Gesetze auf, die zum Teil an mehreren Stellen geändert werden. Dazu zählen insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG), das Investmentsteuergesetz (InvStG) und das Körperschaftsteuergesetz (KStG), aber zum Beispiel auch das vermutlich nur Insidern bekannte Feuerschutzgesetz.
Für Anleger interessant sind zum Beispiel, dass die Besteuerungslücke bei Stückzinsen im Rahmen der Abgeltungssteuer geschlossen wird, die der Gesetzgeber als reine Klarstellung betrachtet, was allerdings umstritten ist. Bürger, die viel von zuhause aus arbeiten, freuen sich darüber, dass sie ihr häusliches Arbeitszimmer wieder in begrenztem Umfang steuermindernd geltend machen können – nachdem das Bundesverfassungsgericht hierzu ein Machtwort gesprochen hatte, war eine gesetzliche Neufassung nötig. Schade: Wer binnen eines Jahres nach Anschaffung sein Auto oder andere Alltagsgegenstände wie Hausrad, Bekleidung oder Möbel wieder mit Verlust verkauft, soll ab 2011 auf diesen Verlusten sitzen bleiben; noch bis Ende 2010 ist zumindest die Verrechnung mit Gewinnen aus nicht alltäglichen privaten Veräußerungsgeschäften wie Immobilien oder Kunstobjekten und Antiquitäten möglich.
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