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Freitagsfrage: Was genau ist eigentlich eine Freihandelszone?

Wladimir Putin hat Großes im Sinn. Vor seinem Besuch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel heute schlug er der europäischen Union ein gigantisches Projekt vor: „Von Lissabon bis Wladiwostok“, soll künftig eine einheitliche Handelszone entstehen. In den Nachrichten hört man nun verschiedene Forderungen von Wirtschaftsvertretern und Politiker, die mit Russland diskutiert werden sollen. Zollfreiheit, Abbau von Bürokrafie, Investitionsfreiheit und keine Visa mehr – aber gehört das alles zu einer Freihandelszone?

Nein, denn eine solche Zone entsteht, wenn zwei oder mehr Staaten einen Vertrag zum Handel miteinander abschließen (wie der Name schon sagt). In dem Vertrag steht, dass die Güter und Dienstleistungen aller Vertragspartnern ohne Handelshemmnisse die Grenzen passieren dürfen. Es soll keine Ein- oder Ausfuhrzölle mehr geben und vor allem keine „nichttarifären Handelshemmnisse“. Das können Kontingente oder Verbote sein, sind gerne aber auch einmal Produktnormen über Größe oder Material, die zufällig nur der inländische Anbieter erfüllt.

Freihandelabkommen erhöhen in der Regel den Wohlstand aller betroffenen Länder. Allerdings können Sie auch schmerzhafte Anpassungsprozesse auslösen, etwa wenn die Lohniveaus sehr unterschiedlich sind. Am wichtigsten aber ist, dass sie in der Regel zu eine tieferen Integration führen. Denn richtig gut für alle funktioniert das nur, wenn auch Gesetze und Bürokratien angeglichen werden, Reiseverkehr erleichtert und Investitionen frei fließen können. So gesehen sind die vielen Themen, mit denen  Wirtschaft und Politik jetzt aufwarten, zwar nicht Teil eines Handelsabkommmens. Aber der logische nächste Schritt.

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