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Freitagsfrage: Wann startet das neue Verfahren bei Kartenzahlungen?

Viele Online-Shops sind nicht rechtzeitig fit für erhöhte
Sicherheitsanforderungen, die eigentlich ab Mitte September EU-weit beim
Online-Käufen mit Karte gelten sollen. Verbraucher sollten die neuen Regeln
trotzdem schon kennen.

Beim Online-Shopping fürs Bezahlen
einfach nur Kreditkartennummer, Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode von der
Rückseite eintippen? Bald reicht das nicht mehr aus. Denn in der ganzen EU
gelten eigentlich schon ab 14. September strengere Sicherheitsvorgaben, die
Verbrauchern ein höheres Maß an Sicherheit bringen soll. Denn ab diesem Termin
gilt die  zweite Stufe der die
EU-Zahlungsdienstleisterichtlinie PSD II. Sie schreibt insbesondere eine so
genannte Starke Kundenauthentifizierung vor – und zwar nicht nur im
Onlinebanking, sondern auch beim elektronischen Bezahlen in Online-Shops mit
Kreditkarte, Paypal etc.
Doch offenbar hatten es etliche
Online-Shops nicht rechtzeitig geschafft, ihre Systeme aufzurüsten. Die
deutsche Finanzaufsicht Bafin besteht daher vorerst nicht auf die Starke
Kundenauthentifizierung. Sie „will damit Störungen bei Internetzahlungen
verhindern“.  Wie lange die höheren
Anforderungen ausgesetzt werden, ist noch offen. Die Bafin spricht von
„vorübergehend“. Klar ist: „Verbraucher sind gut beraten, sich über die neuen
Sicherheitsvorschriften schlau zu machen und sich darauf einzustellen, wollen
sie auch künftig per Karte im Netz einkaufen“, sagt Frank-Christian Pauli vom
Verbraucherzentrale Bundesverband. 

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