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Freitagsfrage: Wann kommt eigentlich die IBAN?

Die meisten sind schon mal auf ihren Kontoauszügen über die lange Zahlenkolonne der internationalen Kontonummer IBAN gestoßen. Bislang hat sie Privatkunden aber nicht groß interessiert. Bald wird sich das ändern.

Ab Februar 2014 werden die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der EU die 22 Stellen umfassende internationale Kontonummer (IBAN) benutzen. Die IBAN ist eine der wichtigsten Neuerung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, kurz SEPA). Spätestens bis zum 1. Februar 2014 muss demnach die Umstellung der Zahlungssysteme für Überweisungen und Lastschriften vollzogen sein.

Doch für private Bankkunden gilt eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2016. Bis dahin dürfen Verbraucher ausnahmsweise noch die alten Kontonummern verwenden, danach allerdings gilt die IBAN ohne Ausnahme.

Die alte deutsche Bankleitzahl, aber auch die BIC (Bank Identifier Code – europäische Bankleitzahl) fallen für die IBAN künftig weg. Denn in der 22stelligen IBAN, die sich heute in aller Regel schon auf allen Kontoauszügen findet, sind ist auch die Kennung der jeweiligen Bank und ein Länderkürzel enthalten. Eine deutsche IBAN beginnt demzufolge mit „DE“, außerdem setzt sie sich in der Regel aus einer zweistelligen Prüfziffer sowie der alten Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. So schwierig wird es daher gar nicht werden, sich die Zahlenkolonne zu merken.

Kein Verbraucher muss sich übrigens dann in Hektik darum kümmern, seine Daueraufträge oder aber Einzugsermächtigungen für Lastschriften zu ändern. Beides wird automatisch umgestellt. Wichtig für Verbraucher ist auch zu wissen, dass die bisherige Inlandsüberweisung durch die SEPA-Überweisung abgelöst wird; entsprechendes gilt auch für die Lastschrift. SEPA-Überweisungen und -Lastschriften ins EU-Ausland dürfen übrigens nicht teurer sein als im Inland, informiert der Bundesverband deutscher Banken. Zudem müssen Überweisungen am nächsten Bankarbeitstag gutgeschrieben sein. Außerdem gilt eine Erstattungsfrist von acht statt bisher üblich sechs Wochen. Unberechtigte Lastschriften, wenn der Bankkunde also gar keine Ermächtigung erteilt hat, können laut Bankenverband innerhalb von 13 Monaten zurückerstattet werden.

Ziel von SEPA ist es, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in der EU zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Es soll außerdem dazu beitragen, Kosten zu sparen. Für EU-Bürger soll es unter SEPA keine Rolle mehr spielen, in welchem Staat der Union sie ein Konto führen. Sie können ohne Probleme von einem deutschen Konto aus Aufwendungen für ihr Ferienhaus m Ausland bezahlen oder sich ihr Gehalt auf ein ausländisches Konto überweisen lassen. Für die Banken bedeutet SEPA daher unter anderem auch einen intensiveren grenzüberschreitenden Wettbewerb. Ob das auch zu sinkenden Kontoführungsgebühren führt, wie manche hoffen, bleibt abzuwarten.

Tipp: Kontoführungsgebühren auch über Grenzen hinweg zu vergleichen – das könnte sich für Verbraucher künftig lohnen.

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