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Einlagensicherung – das müssen Verbraucher wissen

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschlossen. Auf den ersten Blick ändert sich für Verbraucher nicht viel, denn es bleiben weiterhin 100 000 Euro an Einlagen pro Kunde und Bank abgesichert. Aber im Detail gibt es einiges an Verbesserungen. Klar ist aber auch: Sollte es zu einer flächenbrandartigen Bankenkrise kommen, dürften weiter die Staaten gefordert sein.

Geht eine Bank Pleite, bekommen Bankkunden in der EU einheitlich 100 000 Euro abgesichert. Künftig sollen sie das Geld aber schon rascher als bisher bekommen. In Deutschland gleich von Beginn des neuen Regimes ab 3. Juli 2015. Die Auszahlungsfrist sinkt von derzeit 20 auf nur noch sieben Tage, ein Antrag auf Entschädigung ist grundsätzlich gar nicht mehr nötig, sondern sie erfolgt automatisch.

Kunden, die aufgrund von besonderen persönlichen Lebensumständen zwischenzeitlich für maximal sechs Monate bis zu maximal 500 000 Euro bei einer Bank liegen haben, etwa wegen eines Immobilienverkaufs, bekommen aber ebenfalls Schutz, sie müssen allerdings ihre Ansprüche anmelden. Anleger müssen künftig auch besser als bisher von ihren Banken über das Niveau der Einlagensicherung informiert werden.

Wichtig: Die EU-Kommission ist befugt, das gesetzliche Schutzniveau von 100 000 Euro künftig entsprechend der Inflation in der EU anzupassen.

Außerdem wird die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme genau geregelt. Sie haben innerhalb von 10 Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen anzusparen.

Die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken bleiben weiter bestehen und können sich als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen. Die Besonderheit dieser Systeme liegt darin, dass sie durch den Institutsschutz innerhalb der Finanzverbünde dafür sorgen, dass es erst gar nicht zu einem Entschädigungsfall kommt. In der Vergangenheit hat das stets geklappt. Daher garantieren diese beiden Institutsgruppen einen umfassenden Einlagenschutz ohne Begrenzung.

Bei den Privatbanken sieht es dagegen etwas anders aus. Hier richtet sich die freiwillige Einlagensicherung über das gesetzliche Maß hinaus nach dem haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank – ab 2015
wird die Sicherungsgrenze abgeschmolzen von derzeit 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals zunächst auf 20 Prozent, dann ab 2020 auf 15 Prozent und ab 2025 auf 8,75 Prozent. Die jeweilige Sicherungsgrenze findet sich zum Beispiel auf den Webseiten der Banken oder des Bankenverbands.

Bei einer Bank mit konstant 100 Millionen haftendem Eigenkapital sind dann folglich derzeit Einlagen in Höhe von 30 Millionen Euro pro Kunde geschützt, ab 2025 sind es dann noch 8,75 Millionen Euro – zwar deutlich weniger, aber doch für die meisten Privatkunden gewiss ausreichend.

Klar ist aber auch: Sollte es einen wirklichen Flächenbrand an den Finanzmärkten geben, von dem etliche große Banken betroffen wären, dann könnte natürlich eintreten, was keiner zu denken wagt: Die Einlagensicherung könnte nicht ausreichen und die Staaten, sprich wir alle, wären letzten Endes wieder gefragt. In Deutschland steht immer noch die Merkel-Garantie im Raume, die auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008 ausgesprochen wurde. In Gesetzesform wurde sie nie gegossen, widerrufen aber auch nicht. Solange aber genügend Leute Vertrauen in die Stabilität des Systems haben, dürfte das Einlagensicherungsniveau ausreichen. Letzten Endes ist auch die Einlagensicherung wie so vieles in der Finanzwelt eine Frage der Psychologie.

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