So allmählich wird es dringend: Haben Sie Ihre Steuererklärung für 2015 noch nicht abgegeben? Dann wäre das voraussichtlich ziemlich kühle Pfingstwochenende eine gute Gelegenheit, sich der leidigen Sache anzunehmen. Denn bis Ende Mai muss man sie in Deutschland eigentlich erledigt haben. Aber ab nächstem Jahr kann man sich länger Zeit lassen. Das sehen neue Gesetzespläne vor.
Derzeit gilt: Bis Ende Mai muss man einreichen fürs Vorjahr, wenn man sich nicht steuerlichen Rat holt und ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung anfertigt. Denn dann hat man für die Erklärung von 2015 Zeit mit der Abgabe bis Jahresende.
Verpflichtet zur Abgabe der Einkommensteuerklärung ist man übrigens dann, wenn man zum Beispiel zum Lohn noch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I & Co. von mehr als 410 Euro im Jahr erhielt. Oder wenn man neben dem Lohn steuerpflichtige Einkünfte etwa aus Vermietungen hatte. Oder wenn man ein zweites Arbeitsverhältnis hatte und dort auf Lohnsteuerklasse VI verdiente.
Arbeitnehmer, die nicht zu Abgabe verpflichtet sind, können die Steuererklärung freiwillig einreichen. Auf biallo.de schildere ich, wer abgeben muss und wer darf. Klingt nach freiwilliger Selbstquälerei, doch das lohnt sich in vielen Fällen, etwa wenn man hohe Werbungskosten gelten machen kann, nicht das gesamte Jahr über gearbeitet hat oder man geheiratet hat. Wer freiwillig einreicht, darf sich mit der Erklärung für 2015 noch bis Ende 2019 Zeit lassen.
Doch demnächst dürfen sich Steuerzahler, die die Formulare selbst händisch oder Elster online ausfüllen, bis Ende Juli Zeit lassen. So soll es noch in den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Steuerverfahrens eingefügt werden. Der Bundestag will das Paket diese Woche verabschieden. Erstmals in den Genuss der längeren Frist käme man dann für das Veranlagungsjahr 2018. Und wer einen Steuerberater beauftragt, erhält 14 Monate Zeit.
Doch keine Leistung ohne Gegenleistung: Wer dann immer noch zu spät dran ist, soll womöglich mehr zur Kasse gebeten werden, nämlich mit mindestens 25 Euro pro Monat bzw. mit einem Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Anträge auf Fristverlängerung darf man aber auch künftig stellen.
Wie bei den meisten unangenehmen Sachen gilt aber auch hier: Lieber schneller weg damit, zumal dann, wenn man mit einer Erstattung rechnen kann. Ein Bekannter von mir hat sich die Osterfeiertage mit der Steuer beschäftigt, auf Papier statt über Elster abgegeben, was in der Bearbeitung eigentlich etwas länger dauern kann – und durfte sich schon nach gut zwei Wochen über seine Erstattung freuen. Es kann also auch mal was reibungslos funktionieren.
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