Array ( )

Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF

Home » Unser Blog zu Geldanlage, Börse und ETF » Steuern » Bundestag hebt Steuerfreibetrag und Kindergeld an

Bundestag hebt Steuerfreibetrag und Kindergeld an

Heute winkt der Bundestag Steuererleichterungen insbesondere für Eltern durch: Nicht nur der steuerliche Grundfreibetrag, der jedem zusteht, sondern auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen steigen – zum Teil rückwirkend zum Jahresbeginn, zum Teil ab 2016. Auch für Alleinerziehende gibt es wichtige Verbesserungen. Hier das Wichtigste in Kürze.

Grundfreibetrag
Rauf geht es rückwirkend mit dem Grundfreibetrag für alle. Der beträgt derzeit 8354 Euro und wird nun rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf dann 8472 Euro erhöht fürs laufende Jahr. Ab 2016 geht es noch einmal um 180 Euro auf dann 8652 Euro nach oben.

Kinderfreibetrag
Der steuerliche Kinderfreibetrag beläuft sich derzeit auf 4368 Euro und soll rückwirkend zum 1. Januar auf 4512 Euro steigen (plus 144 Euro). Eine weitere Erhöhung soll dann zum 1. Januar 2016 auf dann 4608 Euro (plus 96 Euro) erfolgen. Wenn man den Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung dazu zählt, steigt der Gesamtwert von derzeit 7.008 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2015 auf 7.152 Euro je Kind. Ab 1. Januar 2016 sind es dann 7.248 Euro.

Kindergeld
Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben werden. Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es wird rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen.

Verbesserungen für Alleinzerziehende 
Seit 2004 erhalten Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1 308 Euro pro Jahr. Er löste damals den zum gleichen Zeitpunkt abgeschafften Haushaltsfreibetrag in Höhe von zuletzt 1 188 Euro ab – aber wurde seit seiner Einführung noch nie erhöht. Nun steigt er um 600 Euro. Außerdem wird er nach der Zahl betreutem Kinder gestaffelt. Bei einem Kind beträgt der Entlastungsbetrag nun 1 908 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Wert um 240 Euro.

Mehr Beiträge vom finanzjournalisten blog  
Weitere Beiträge
Schlagwörter:
0 Kommentare

Themen

Archiv

Autoren

Blog abonnieren

Unsere Bücher

Alle Bücher

Unser Team