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Beratungsprotokolle – Oft zum in die Tonne treten

Seit Jahresbeginn 2010 müssen die Banken ihre Anlageratungsgespräche mit Kunden in einem Protokoll festhalten. Doch oft nützen sie vor allem den Banken. Für Kunden ist das ärgerlich.

Klar, Protokolle schreibt niemand gerne. Schon gar nicht, wenn die Veranstaltung lange dauert und für einen selbst etwas heikel ist. So ähnlich muss man es sich derzeit wohl vorstellen, wenn Anlageberater in Banken und Sparkassen über Beratungsgespräche mit Kunden ihre Protokolle anfertigen. Seit Jahresbeginn 2010 ist das nämlich Pflicht.

Wiederholt zeigen Tests nun, dass die Prokokolle oft schwach sind – und vielfach nur den Banken und nicht den beratenen Kunden nutzen. Das ist jedenfalls das Ergebnis einer Untersuchung von mehreren Verbraucherzentralen gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv), die 61 Protokolle detailliert unter die Lupe genommen haben.

Die Mängelliste ist lang:
– In 59 Fällen wurde das Anlageziel des Kunden nicht vollständig dokumentiert und die Kenntnisse und Erfahrungen mit Geldanlagen nicht aussagekräftig erfasst.
 – Die finanziellen Verhältnisse des Kunden wurden in keinem Fall umfassend aufgeführt. Gleiches gilt für die Risikobereitschaft des Anlegers und für die Frage, ob der Kunde die finanziellen Möglichkeiten hat, überhaupt das gewünschte Risiko einzugehen. Auch die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung der Geldanlage erhält, wurden nicht aussagekräftig offengelegt.

Die Frage ist, was solche Protokolle eigentlich bringen – dem Bankberater eine Menge Papierkrieg, dem Kunden wenig Greifbares. Und wenn er nicht genau aufpasst, das Protokoll nicht umfassend prüft und gegebenenfalls auf eine Korrektur drängt, enthält es womöglich Angaben, die ihm eher schaden als nutzen. Gerade wenn zum Beispiel falsche Angaben zu seiner Risikoeinstellung im Protokoll schriftlich niedergelegt wurden. Gut gemeint ist also wie so oft nicht gut gemacht.

Wenn der Gesetzgeber es mit den Protokollen wirklich ernst meint, sollte er die Vorgaben verschärfen und Verstöße gegen die Sorgfältigkeit bei der Protokollerstellung stärker ahnden. Verbraucher aber sind auch selbst in der Pflicht, die Protokolle gegenzuchecken. Geldanlage ist halt etwas, mit dem man sich mehr beschäftigen muss aus mit dem Kauf eines neuen Winterpullis, auch wenn es einem andersherum lieber wäre. Aber auch viele Verkäuferinnen sagen schließlich bei fast jedem Pulli, den man sich überzieht, wie toll er zu einem passen würde. Das glaubt man / frau ja schließlich auch nicht. Eine kritische Grundeinstellung sollte man eben auch beim Betreten einer Bankfiliale bewahren.

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