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Abgeltungsteuer und Fonds – die Altfallregelung erhält ein Verfallsdatum

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Reform der Fondsbesteuerung abgesegnet. Für langfristig orientierte Fondsanleger, die ihre Anteile schon vor dem Start der Abgeltungsteuer gekauft haben, bedeutet das eine bittere Pille.

Die für 2018 geplant Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) 
soll die Fondsbesteuerung u.a. vereinfachen und europarechtskonform machen – und u.a. auch dubiosen Gestaltungen wie Cum/Cum-Geschäften zur Umgehung der Dividendenbesteuerung den Boden entziehen.

Doch auch für Privatanleger ändert sich einiges.

Hier das Wichtigste in Kürze – ausführlicher habe ich darüber in Börse Online geschrieben:

– Bislang sind Erträge auf Fondsebene selbst komplett steuerfrei, künftig fallen bereits auf dieser Ebene 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien an.

– Bei den Privatanlegern kommt daher weniger an als ohne Vorababzug. Sie sollen daher bei der Versteuerung ihrer Erträge mit Fonds so genannte Teilfreistellungen erhalten, die je nach Fondstyp unterschiedlich hoch sind.

– Anleger, die Fondsanteile bereits vor 2009 – also vor dem Start der Abgeltungsteuer – erworben haben, müssen eine bittere Änderung hinnehmen. Denn der Bestandsschutz für Altanteile bekommt ein Verfallsdatum. Gewinne aus Altanteilen (Kauf vor 2009), die bis Ende 2017 tatsächlich realisiert werden bzw. als Buchgewinne aufgelaufen sind, bleiben komplett steuerfrei. Verkaufsgewinne aus Altanteilen ab 2018, sollen dagegen künftig nur bis zum einem Wert von insgesamt 100 000 Euro pro Anleger steuerfrei bleiben. Darüber unterliegen auch sie dann der Abgeltungsteuer.

Wer vorhatte, mit Fonds langfristig für später vorzusagen und größere Beträge investiert hat, sollte diese geplante Neuregelung in seine Planungen einbeziehen, um nicht unliebsam davon überrascht zu werden.

 

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AbgeltungsteuerFonds
1Kommentar
  1. Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Informationen. Das Thema Fonds ist umfangreicher als so mancher glaubt. Da ist es wichtig sich ausführlich zu informieren und vielleicht auch entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen.

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