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Abgeltungssteuer und thesaurierende Auslandsfonds – Erleichterungen ab 2018 in Sicht

Thesaurierende Auslandsfonds sorgen auch im Inlandsdepot für Mehraufwand – und es droht eine Steuerfalle beim Verkauf, wenn man nicht aufpasste. Doch ab 2018 soll es besser werden.

Ab 2018 soll die Fondsbesteuerung in Deutschland bekanntlich neu geregelt werden, inzwischen liegt dafür der Regierungsentwurf vor, wie ich bereits hier im Blog geschrieben habe.

Ein kleines, aber nicht unwichtiges Detail darin betrifft auch thesaurierende Auslandsfonds, wie ich in Börse Online, Ausgabe 9/2016, ausführlich schildere. Bislang machen diese Art von Fonds deutschen Anlegern immer wieder Mehrarbeit bei der Steuererklärung, weil ihre thesaurierten (also im Fondsvermögen verbleibenden) Erträge jährlich in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Gut zu wissen: Bei inländischen thesaurierenden Fonds besteht diese Pflicht nicht. Und wenn man thesaurierende Auslandsfonds verkauft, zieht die deutsche Depotbank vom bis dahin gesamten aufgelaufenen Wertzuwachs Abgeltungsteuer ab, selbst wenn man Jahr für Jahr ganz anständig seine Erträge in der Steuererklärung angegeben hat. Diesen erhöhten Abzug muss man sich bislang über die Steuererklärung zurückholen, was einiges an Mühen und Zeit kostet – und außerdem so manchen Anleger davon abhalten dürfte, überhaupt thesaurierende Auslandsfonds zu kaufen.

Das geplante neue Investmentsteuergesetz will hier in diesem Punkt für Vereinfachung sorgen: Künftig übernimmt die Depotbank (Achtung: Nur eine Depotbank mit Sitz in Deutschland – wer sein Depot im Ausland führt, muss ohnehin zusehen, wie er seiner Steuerpflicht beim deutschen Fiskus nachkommt!) die Versteuerung der laufenden Erträge, man muss sie also nicht mehr jährlich deklarieren. Auch beim Anteilsverkauf kümmert sie sich dann darum, dass Privatanleger nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Das sieht mal nach einer echten Erleichterung für Steuergeplagte aus.

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