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Volkswagen-Dieselgate-Affäre: Verjährungsfrist für Anleger endet am Montag, 19.9.

Doch noch klagen? Dann aber fix! VW-Aktionäre, die seit Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 Kursverluste erlitten haben und noch eine eigenständige Klage erwägen, müssen sich spätestens an diesem Wochenende Gedanken machen, ihre Unterlagen zusammenstellen und dann ganz schnell sein: Am 19. September endet die Verjährungsfrist. Spezialisierte Anwaltskanzleien nehmen bis dahin teilweise noch Klageanträge entgegen.

Der Volkswagen-Fall könnte nach Meinung von Anlegeranwälten die mit Abstand größte Klagewelle ausgelöst haben, die es bei Streitfällen im Kapitalanlagerecht in Deutschland bis dato gegeben hat. „Aufgrund des starken Andrangs“ nimmt etwa die Kanzlei Nieding + Barth noch bis Montag, 19. September, 12:00 Uhr, Klageanträge an. Eigentlich tritt die Verjährung der Ansprüche bereits am 18. September ein – ein Sonntag, daher haben Anleger einen Tag länger bis zum Montag, 19.9., Zeit. Infos der Kanzlei gibt es unter www.wolfsburggate.de. Die renommierte Kanzlei Tilp hatte bis 9.9. Klageanträge angenommen, bietet auf ihrer Website aber auch zahlreiche Infos zum Thema Musterverfahren. Auch die bekannte Kanzlei Kaelberer, deren Musterverfahrensantrag als einer von zehn Anträgen veröffentlicht wurde, offeriert zahlreiche Infos.

Das Landgericht Braunschweig hatte am 8.8. mitgeteilt, unter dem Aktenzeichen 5 OH 62/16
einen Vorlagebeschluss gemäß § 6 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen zu haben. Nun ist das Oberlandesgericht Braunschweig am Drücker, das Musterverfahren auch tatsächlich zu eröffnen. Das dürfte aber noch eine Weile dauern. „Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrens kann aufgrund der zunächst
noch erforderlichen Verfahrensschritte frühestens im vierten Quartal des
Jahres 2016 gerechnet werden“, schreibt das Gericht auf seiner Website.

Für viele Anleger kommt das zu spät: Die Verjährungsfrist ist dann für etliche wohl leider schon abgelaufen.

Das Problem liegt darin: Aktionäre, die vor dem 10. Juli 2015 VW-Aktien gekauft haben, müssen davon ausgehen, dass ihre Schadenersatzansprüche am 19. September 2016 verjähren. Die Situation ist rechtlich verfahren: Denn bis 10. Juli 2015 galt bei derartigen Ansprüchen von Kapitalanlegern eine kurze Verjährung von einem Jahr ab Kenntnis des Anlegers. Diese kurze Verjährung wurde zwar am 10. Juli 2015 gestrichen, aber ohne an eine Übergangsregelung für Altfälle zu denken. Um sicher zu gehen, sollten Betroffene daher mit dieser Einjahresfrist rechnen, raten Anlegeranwälte.

Gut zu wissen: Wer dagegen seine VW-Papiere erst ab 10. Juli 2015 gekauft hat, der hat für die Geltendmachung seiner Ansprüche drei Jahre Zeit – und zwar noch Zeit bis Ende 2018. Für diese Anleger ist es ratsam, die Eröffnung des Musterverfahrens abzuwarten. Wenn der Eröffnungsbeschluss des Musterverfahrens vorliegt, ist nämlich eine Anmeldung zum Verfahren und damit eine sehr kostengünstige Verjährungshemmung möglich.

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